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Geringe Waldbrandgefahr im Landkreis Osnabrück – Verordnung aufgehoben

Themenbild: Pixabay

Osnabrück. Aktuell herrscht nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes im Landkreis Osnabrück eine geringe Waldbrandgefahr aufgrund der veränderten Witterungsverhältnisse. Aus diesem Grund wird die Verordnung zur Verhütung von Waldbränden im Landkreis Osnabrück, die am 13. Juni 2023 erlassen wurde, aufgehoben. Trotzdem ruft der Landkreis Osnabrück dazu auf, in den Wäldern, Mooren und Heidegebieten achtsam zu agieren.

Es gelten weiterhin die Ge- und Verbote des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Das Entfachen von Feuer und Rauchen in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in deren gefährlicher Nähe ist grundsätzlich vom 1. März bis zum 31. Oktober nicht gestattet (§ 35 NWaldLG). Das Grillen auf ausgewiesenen Grillplätzen ist hingegen wieder erlaubt.

Sollten sich die Witterungsverhältnisse erneut ändern und eine erhöhte Waldbrandgefahr drohen, kann eine neue Verordnung zur Verhütung von Waldbränden im Landkreis Osnabrück erlassen werden.


Besucherinnen und Besucher der Wälder werden gebeten, die Zufahrtswege nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Im Falle eines Waldbrandes sollte umgehend die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 informiert werden. Dabei sind genaue Angaben zum Standort von großer Bedeutung.

PM/Landkreis Osnabrück