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Bundestagswahl 2017: Keine Selfies, keine Kinder und auch keine Ehepartner in der Wahlkabine

Symbolfoto

Die nächste Bundestagswahl findet am Sonntag, 24. September, statt. Erneut haben die Deutschen die Möglichkeit, die Parteien und Bundestagsabgeordnete zu wählen, die vier Jahre lang die Geschicke der Bundesrepublik bestimmen. Was viele nicht wissen: Kinder ab einem bestimmten Alter sind in der Wahlkabine tabu. Ehepartner ohnehin. Aber auch Selfies aus der Wahlkabine sind aufgrund des Wahlgeheimnisses verboten.
Viele Eltern nutzen die Gelegenheit, um ihren Kindern zu zeigen, wie Demokratie funktioniert. Dazu gehört auch das Thema „Wahlgeheimnis“. Dieses gehört zu den elementaren Grundlagen  einer demokratischen Wahl. Danach hat der Wähler sein Wahlrecht so auszuüben, dass keine andere Person Kenntnis von seiner Wahlentscheidung erhält. Die Wahl muss also unbeobachtet stattfinden. Darauf haben die Wahlvorstände zu achten. Bei einem Verstoß gegen die geheime Wahl müssen die Wahlvorstände den Stimmzettel zurückweisen.
Dieses Wahlgeheimnis gilt daher auch gegenüber Kindern – sobald diese erkennen und erzählen können, wie gewählt wurde. Es ist kein Problem, wenn Kinder, die noch nicht sprechen können, mit in die Wahlkabine genommen werden, aber ältere Kinder, auch Kindergartenkinder, müssen für die meist nur einen Moment dauernde Stimmabgabe außerhalb der Wahlkabine bleiben.
Auch Ehepartner müssen jeder für sich und unbeeinflusst in der Wahlkabine wählen. Nur wer aus körperlichen Gründen nicht in der Lage ist, eigenhändig einen Stimmzettel anzukreuzen oder des Lesens unkundig ist, darf sich einer Hilfsperson bedienen. Dies ist dem Wahlvorstand vorher anzuzeigen.

„Wahl-Selfies“

Zudem führen sogenannte „Wahl-Selfies“ in der Wahlkabine, wenn also ein Wähler seinen Stimmzettel fotografiert oder filmt, dazu, dass der Stimmzettel aufgrund des Verstoßes gegen das Wahlgeheimnis vom Wahlvorstand zurückgewiesen wird.