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Kontrollwoche der Polizei beendet: Gurte und Kindersitze im Fokus

Symbolfoto: Henning Hünerbein

Zahlreiche Beamte der Polizeidirektion kontrollierten in der vergangenen Woche, vom 11. bis 17. September, viele Verkehrsteilnehmer. Im Fokus der Polizei waren an rund 100 Kontrollorten, vom Teutoburger Wald bis zu den Ostfriesischen Inseln, die Nutzung von Sicherheitsgurten, die richtige Sicherung von Kindern im Fahrzeug und das Tragen von Schutzhelmen bei motorisierten Zweirädern.
In 251 Fällen verzeichneten die kontrollierenden Beamten Verstöße gegen die Anschnallpflicht. Pressesprecher Marco Ellermann: „Warum schnallen sich Verkehrsteilnehmer nicht an? Dabei gilt doch ein angelegter Sicherheitsgurt als Lebensretter Nummer eins im Straßenverkehr und schützt damit im Schlimmsten vor schweren oder sogar tödlichen Verletzungen.“ Der fehlende Sicherheitsgurt wird mit einem Verwarngeld von 30 Euro geahndet.
In 27 Fällen stellte die Polizei fest, dass die Kindersitze bzw. Kinderrückhalteeinrichtungen nicht bzw. nicht ordnungsgemäß genutzt wurden. Dies Polizei appellierte nochmals an die verantwortlichen Fahrzeugführer: Ohne die passende Rückhalteeinrichtung besitzen Kinder ein sieben Mal höheres Risiko im Falle eines Unfalles schwere Verletzungsfolgen davon zu tragen“, so Ellermann. Die gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung eines Kindersitzes bzw. entsprechenden Rückhalteeinrichtungen endet mit 12 Jahren oder wenn das Kind 150 cm groß ist. Eines der beiden Kriterien muss also erfüllt sein. Dennoch empfiehlt die Polizei aus Gründen der Sicherheit bei Erreichung des 12. Lebensjahres die Nutzung einer Sitzerhöhung, falls das Kind die 1,50 Meter-Marke noch nicht erreicht hat.
Auffällig: Obwohl die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten am Steuer nicht Schwerpunkt der Kontrollwoche war, war die Anzahl der festgestellten Verstöße alarmierend. 77 Verkehrsteilnehmer erwarten nun ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. „Ein kurzer Blick auf das Display des Smartphones und man fährt im Blindflug über die Straße. Ein Multitasking im Straßenverkehr gibt es nicht – das Autofahren darf nicht zur Nebensache werden“, so Ellermann zum Thema Ablenkung im Straßenverkehr. Die Polizei leitete zudem zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Verkehrsteilnehmer ein, die beim Führen von Mofas, Mopeds oder Motorrädern den vorgeschriebenen Schutzhelm nicht trugen.