Die THG-Quote und die THG-Prämie sind zwei wichtige Instrumente, um den Klimaschutz im Verkehrssektor voranzubringen. Sie sollen dazu beitragen, den Ausstoß von Treibhausgasen (THG), insbesondere von Kohlendioxid (CO₂), zu reduzieren und die Elektromobilität zu fördern. Doch was bedeuten diese Begriffe genau und wie können E-Auto-Besitzer und Flottenbetreiber davon profitieren?
In diesem Artikel wird erklärt, wie die THG-Quote und die THG-Prämie funktionieren, wer sie erfüllen oder beantragen kann und welche Vorteile sie für Unternehmen und die Umwelt haben.
Was ist die THG-Quote und wie funktioniert sie?
Die THG-Quote ist eine gesetzliche Vorgabe, die seit 2015 für Anbieter fossiler Kraftstoffe wie Benzin und Diesel gilt. Sie verpflichtet diese Unternehmen dazu, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß von Jahr zu Jahr zu senken. Die Höhe der THG-Minderungsquote wird von der Bundesregierung festgelegt: 2023 liegt sie bei acht Prozent, im Jahr 2030 wird sie schon 25 Prozent betragen.
Um diese Quote zu erfüllen, können die Kraftstoffanbieter verschiedene Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel dem Benzin oder Diesel Biokraftstoff beizumischen oder erneuerbare Energien für die Herstellung oder den Transport ihrer Produkte zu nutzen. Wenn sie die Quote nicht einhalten, müssen sie eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO₂ leisten.
Seit Anfang 2022 können die Kraftstoffanbieter auch die eingesparten CO₂-Emissionen von reinen Elektrofahrzeugen (BEV) als Ausgleich anrechnen lassen. Das bedeutet, dass jeder Halter eines E-Autos seine THG-Quote verkaufen kann und dafür eine finanzielle Prämie erhält. Diese Prämie wird durch den Handel mit den THG-Zertifikaten am Markt bestimmt und ihr Wert kann je nach Angebot und Nachfrage variieren.
Auf emovy.de wird erklärt, wie Betreiber einer Flotte von E-Autos von der THG-Prämie profitieren können.
Fix-Prämie und Flex-Prämie
Die THG-Prämie ist der Betrag, den ein E-Auto-Besitzer für seine THG-Quote erhält. Um diese Prämie zu bekommen, muss er seine eingesparten CO₂-Emissionen an einen Zwischenhändler verkaufen, der sie dann an die Kraftstoffanbieter weiterverkauft. Der Zwischenhändler kann ein Energieversorger, ein Automobilclub oder ein anderer Anbieter sein, der sich auf den Quotenhandel spezialisiert hat.
Um die THG-Prämie zu beantragen, muss sich der E-Auto-Besitzer bei einem Zwischenhändler seiner Wahl registrieren und einen Vertrag über seine THG-Quote abschließen. Dafür benötigt er seine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), aus der hervorgeht, dass er Halter eines reinen Elektrofahrzeugs ist. Der Zwischenhändler kümmert sich dann um die Bescheinigung der THG-Quote beim Umweltbundesamt (UBA) und zahlt dem E-Auto-Besitzer nach Erhalt der Quote seine Prämie aus. Davon können immer mehr Menschen profitieren, denn allein 2021 ist die Produktion von Elektroautos um 86 Prozent gestiegen.
Es existieren zwei Prämienstrukturen: die Fix-Prämie und die Flex-Prämie. Die Fix-Prämie beinhaltet die Festlegung eines vorab bestimmten Betrags, der dann garantiert ausgezahlt wird. Im Gegensatz dazu richtet sich die Flex-Prämie nach dem tatsächlich erzielten Erlös aus dem Handel mit Quoten. Das impliziert, dass Verbraucher im besten Fall noch höhere Prämien als im ersten Modell erzielen können. Nichtsdestotrotz besteht auch die Möglichkeit, dass Elektrofahrzeugbesitzer bei ungünstigen Marktbedingungen mit der Flex-Prämie weniger Geld erhalten, als sie mit der Fix-Prämie bekämen.
Welche Vorteile gibt es für Unternehmen und die Umwelt?
Die Bundesregierung versucht mit verschiedenen Initiativen den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Die THG-Quote und die THG-Prämie fördern Innovationen und Investitionen in neue Technologien und Geschäftsmodelle im Bereich der klimafreundlichen Kraftstoffe. Unternehmen können sich so einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und neue Märkte erschließen. Außerdem können sie von einer höheren Planungssicherheit profitieren, da sie langfristig wissen, welche Anforderungen sie erfüllen müssen.
Die THG-Quote und die THG-Prämie tragen zudem zu einer deutlichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bei. Dies ist notwendig, um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, bis 2030 mindestens 42 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 auszustoßen.