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Erpressung nach Online-Flirt: Landeskriminalamt Niedersachsen verzeichnet zunehmende Fallzahlen

Themenbild: Pixabay

Hannover. Wenn der (vermeintliche) Traumpartner zum Albtraum wird: Das LKA Niedersachsen registriert eine Zunahme von Fällen von „Sextortion“. Bei diesem Phänomen werden Menschen nach einem vermeintlichen Online-Flirt das Opfer von Erpressern. Die Kriminellen bringen ihre Opfer in einem Chat dazu, sich vor der Webcam auszuziehen und erpressen diese dann im Anschluss mit der Ankündigung, ein mitgeschnittenes Video oder Fotos im Internet zu veröffentlichen.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für das Jahr 2022 mit 109 Fällen von „Erpressung auf sexueller Grundlage“, unter dem Sextortion erfasst wird, einen neuen Höchststand auf. 2021 waren es noch 62 Fälle. Im Pandemiejahr 2020 registrierte die Polizei in Niedersachsen 93 Fälle – mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2019 (35). Dabei gilt zu berücksichtigen, dass die PKS nur Fälle mit Tatort Niedersachsen erfasst. Somit erscheinen Fälle mit Ereignisort „Internet“ nicht in der Statistik, auch wenn das Opfer in Niedersachsen Zuhause ist. Das LKA Niedersachsen geht deshalb davon aus, dass die tatsächlichen Fallzahlen in Niedersachsen um einiges höher ausfallen dürften. Auch die Dunkelziffer jener, die womöglich aus Scharm keine Anzeige erstatten, ist nicht berücksichtigt.

Der Begriff „Sextortion“ setzt sich aus den englischen Wörtern „sex“ und „extortion“ (übersetzt „Erpressung“) zusammen. Typischerweise beginnt eine „Sextortion“ mit einem Kontakt über soziale Netzwerke, Dating-Plattformen oder Chat-Apps. Der Täter oder die Täterin versucht, eine Beziehung zum Opfer aufzubauen, um dessen Vertrauen zu gewinnen. Dabei gehen die Täter in „Vorleistung“ und schicken ebenfalls Nacktfotos, die vorgeblich sie zeigen. Im Verlauf des Kontakts wird dann oft eine sexuelle Handlung gefordert, die vor der Kamera ausgeführt werden soll. Aufnahmen dieser Handlungen speichern die Täter. Das so entstandene Material wird dann als Druckmittel eingesetzt, um Geld zu erpressen. Wenn das Opfer nicht zahle, würden die Bilder im Internet veröffentlicht.


So schützen Sie sich vor Sextortion:

  • Nehmen Sie in sozialen Netzwerken keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäre Einstellungen.
  • Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
  • Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu.
  • Kleben Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren.
  • Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu.
  • Verdecken Sie die Chatkamera zunächst und kommunizieren Sie lediglich verbal.
  • Versenden Sie kein intimes Bild- und Videomaterial.
  • Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schützen. Es gibt Malware, die Ihre Webcam problemlos aktiviert und Sie damit jederzeit filmen kann.

PM/LKA Niedersachsen