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Wann soll Cannabis in Deutschland legalisiert werden?

Foto: Unsplash

Die Legalisierung von Cannabis gehört zum Reformprogramm der Ampel-Regierung. Aufgrund der sich überschlagenden Krisen in diesen Jahren, von der Corona-Pandemie über den russischen Krieg in der Ukraine bis zur Energieknappheit in diesem Winter, rückt diese Liberalisierungspolitik aber weitgehend aus dem Fokus der Öffentlichkeit. Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), sprach ganz offen davon, dass diese Krisen „politisch Vorrang haben“. Doch allen Krisen zum Trotz dreht die Erde sich weiter. Wann können Freunde der Hanfpflanze mit einer Legalisierung rechnen?

Rechtliche Hemmschwellen

In der Öffentlichkeit entsteht oft der Eindruck, die Bundesregierung müsse lediglich ein Gesetz zur Legalisierung unterschreiben und fortan könne jeder bei Anbietern wie www.zamnesia.com/de/ nach Herzenslust kaufen. Dem ist aber nicht so. Vielmehr handelt es sich bei der Legalisierung von Cannabis um ein rechtlich höchst heikles Instrumentarium, das sowohl gegen Statuten der UN als auch der EU verstößt.

Diese Hürden waren die Triebfeder dafür, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Einberufung einer Konferenz mit über 200 deutschen und internationalen Experten im Juni dieses Jahres für notwendig hielt, welche die rechtlichen Konflikte, aber auch die praktischen Konsequenzen der Legalisierung miteinander beratschlagten.


Problem UN

Bei der UN liegt die Problematik im einst auf Betreiben der USA ausgerufenen War on Drugs. So verpflichtet die im Jahre 1961 verabschiedete Single Convention on Narcotic Drugs die Mitgliedsländer zur strafrechtlichen Verfolgung von Tätern für den Anbau und Besitz von Drogen, zu denen Cannabis explizit dazu gerechnet wurde.

Im Gegensatz zur EU sind die Gesetze der UN aber weniger bindend. Die Praxis in Ländern wie Kanada und Uruguay, die beide den Schritt zur Legalisierung von Cannabis vollzogen haben, zeigt, dass ein Ignorieren der UN-Rechtspraxis folgenlos bleiben kann. Dies könnte einerseits an den politischen Strukturen der UN liegen sowie andererseits an der Entwicklung der normativen Kraft des Faktischen.

Problem EU

Es war der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, der festgestellt hatte, dass die Legalisierung von Cannabis gegen das EU-Recht verstoße. Ausschlaggebend dafür ist das im Jahr 1990 nach der Aufnahme vieler osteuropäischer Staaten nach der Wende entwickelte Schengener Abkommen. Dieses verpflichtete die Mitgliedsländer zur Eindämmung des illegalen Drogenhandels.

Der EU-Rahmenbeschluss im Jahre 2004 sieht die strafrechtliche Verfolgung bei der Herstellung, dem Anbau, Verkauf, Transport, Versand sowie der Ein- und Ausfuhr von Drogen vor. Hier ist noch viel Kleinarbeit vonnöten, um ein tragfähiges Gesetz zu verankern, das nicht mehr auf Widerspruch zu den strikten Vorgaben im EU-Recht stößt. Beide Parteien müssen sich noch aufeinander zubewegen.

Der Zeitplan der deutschen Politik

Wer die Gepflogenheiten in der Ampel-Regierung kennt, weiß, dass die liberalen Parteien der Grünen und FDP zu den Vorreitern der Liberalisierung gehören, während die SPD mit diversen Bedenken und Vorbehalten eher auf die Bremse tritt. So äußerte sich Justizminister Marco Buschmann (FDP) dahingehend, dass das Legalisierungsgesetz bis zum Frühjahr 2023 umgesetzt werden könne. Die meisten Experten halten es allerdings eher mit der Berichterstatterin der SPD im Innenausschuss, Carmen Wegge, die zur Zurückhaltung aufrief und frühestens mit 2024 als dem Jahr der Legalisierung von Cannabis rechnet.

Wie soll das neue Gesetz aussehen?

Bei dem Reformvorhaben zeichnet sich eine kanadische Lösung mit Legalisierung für Volljährige und der Abgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften ab. Geschäfte und Apotheken, die zum Verkauf von Cannabisprodukten berechtigt sind, müssen hierfür ihre Eignung nachweisen. Umstritten ist noch, ob nur der Kauf von Endprodukten oder auch der Anbau von Hanfpflanzen erlaubt werden.

Im Gegenzug sollen Marketing und Sponsoring für Substanzen wie Alkohol, Nikotin und Cannabis erschwert werden. Erklärte Ziele der Maßnahmen seien die Verbesserung des Jugendschutzes, die Kontrolle der Substanzen auf Produktreinheit, die Aushöhlung des Schwarzmarktes und die Eindämmung der Beschaffungskriminalität.