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Geflügelpest bei Wildvögeln am Sonnensee in Bissendorf – Keine Gefahr für Menschen

Themenbild: Pixabay

Bissendorf. Geflügelpest vor allem am Sonnensee: Im Landkreis Osnabrück sind aktuell mehrere Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich bestätigt worden. Verendet aufgefundene Grau- und Kanadagänse wurden auf den Erreger der Geflügelpest untersucht. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut hat Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 bestätigt. Eine Häufung von erkrankten und verendeten Tieren ist in diesen Tagen am Sonnensee in Bissendorf zu beobachten. Eine Gefahr für den Menschen besteht nach aktuellem Stand der Wissenschaft nicht, der Kontakt mit kranken oder toten Tieren sollte aber auf jeden Fall vermieden werden. Kranke Tiere sollten auch auf keinen Fall mitgenommen werden, um diese gesundpflegen zu wollen.

Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza genannt, ist eine schwer verlaufende Viruserkrankung von Vögeln. Sie wird durch hochpathogene, also stark krankmachende Stämme aviärer Influenza-A-Viren hervorgerufen. Hühner und Puten sind besonders empfänglich. Innerhalb weniger Tage können bis zu 100 Prozent der Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Seit dem Jahr 2021 kommt es auch bei verschiedenen Wildvogelarten zu einem Massensterben in vielen europäischen Ländern. Wildlebende Wasservögel spielen bei der Verbreitung der anzeigepflichtigen Tierseuche eine wichtige Rolle, da sie als natürliches Reservoir für Influenza-A-Viren gelten. Die Viren sind stark an Vögel angepasst, Infektionen anderer Tierarten kommen allerdings nur selten vor. Nach derzeitigen Erkenntnissen sind die aktuell nachgewiesenen Erreger-Subtypen für den Menschen ungefährlich. Ungeschützter Kontakt mit verendeten Wildvögeln sollte dennoch vermieden werden.

Die Übertragung der Influenzaviren erfolgt durch direkten Kontakt von Tier zu Tier oder indirekt durch viruskontaminierte Materialien. Der Mensch kann dabei als Überträger der Geflügelpest eine Rolle spielen: Über kontaminierte Kleidung, Schuhe oder Gerätschaften kann die Geflügelpest verbreitet und in den eigenen Bestand eingeschleppt werden.
Der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück ruft alle Geflügelhalter einschließlich der Klein- und Hobbyhaltungen auf, die Biosicherheitsmaßnahmen zu optimieren und strikt einzuhalten. Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden.


Eine Aufstallung des Geflügels oder wildvogelgeschützte Unterbringung der Tiere wird vor allem in Bissendorf empfohlen. Eine adäquate Schutzvorrichtung sollte aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung wie etwa einem Dach oder einer Plane und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung etwa durch engmaschiges Drahtgeflecht bestehen. Geflügelhaltungen sollten nur mit Schutzkleidung und separatem Schuhwerk betreten werden, so dass Vogelkot aus dem Außenbereich nicht in den Geflügelbereich eingetragen wird. Futter, Wasser und Einstreu müssen vor Verunreinigungen durch Wildvögel geschützt sein. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat aufgrund der Gefährdung der Geflügelbestände Verhaltensregeln für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen herausgegeben. Diese stehen auf der Homepage des Landkreises Osnabrück zum Download bereit.

PM/Landkreis Osnabrück