Social Media

Suchen...

Lokales

Zoll deckt Leistungsbetrug auf: Geldstrafe für Arbeitslosengeldempfänger aus Osnabrück

Symbolfoto: ots/Hauptzollamt Osnabrück

Sechzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück gegen einen Leistungsbezieher. Da der Mann seine Arbeitsaufnahme der Agentur für Arbeit nicht mitgeteilt hatte, konnte er rund 740 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.
Durch einen Datenabgleich war aufgefallen, dass für den Beschuldigten Sozialversicherungsbeiträge durch die Agentur für Arbeit gezahlt wurden und gleichzeitig der Arbeitgeber eine Anmeldung zur Sozialversicherung abgab. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte daraufhin wegen Verdachts des Betruges gegen den 32-jährigen. Der Leistungsempfänger hätte die Agentur für Arbeit sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er unterlassen.
Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte den gegenüber der Agentur für Arbeit entstandenen Schaden begleichen. Das Urteil ist rechtskräftig, so das Hauptzollamt Osnabrück in einer Mitteilung.