Osnabrück. Alle wahlberechtigten Osnabrücker:innen, die am Tag der Stichwahl der Oberbürgermeisterin oder der Bundestagswahl nicht ihr zuständiges Wahllokal aufsuchen können, haben die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Wichtig: Für jede Wahl ist ein eigenständiger Antrag erforderlich.
Wer Briefwahl beantragen möchte, kann dies online unter wahlen.osnabrueck.de (noch bis zum 20. September), persönlich („Briefwahl an Ort und Stelle“) im Wahlbüro an der Sedanstraße 109 oder schriftlich mittels der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte (für die Stichwahl noch bis zum 24. September, 13 Uhr und für die Bundestagswahl bis um 18 Uhr) tun.
Wer die Briefwahl mittels der Benachrichtigungskarte beantragen möchte, muss darauf achten, diese Pflichtfelder auszufüllen: Familienname, Vorname, Adresse und Geburtstag sowie das Kreuz, ob die Briefwahlunterlagen abgeholt, an die eigene Adresse gesendet oder an eine abweichende Adresse geschickt werden sollen. Es muss zwingend angekreuzt sein, dass die Stichwahl beantragt wird. Unbedingt ist die Wahlbenachrichtigungskarte zu unterzeichnen. Sollte eine dieser Angaben fehlen, wird die Wahlbenachrichtigungskarte zurück an die bzw. den Wähler:in geschickt. Zudem muss die Person ankreuzen, ob sie die Wahlunterlagen im Wahlbüro abholen, zu sich nach Hause oder an eine andere Adresse schicken lassen möchte.
Die Bevollmächtigung muss nur dann ausgefüllt werden, wenn eine andere Person die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen soll.
Wichtig ist, dass sich die Angaben auf der Wahlbenachrichtigungskarte nicht widersprechen. Die meistgewählte Weg ist, dass ein:e Wähler:in Briefwahlunterlagen zu sich nach Hause beantragt, um bequem von dort aus wählen zu können. Hierfür ist das Ausfüllen der Pflichtfelder zwingend notwendig sowie die Angabe einer Option, also Abholung, Zusendung nach Hause oder an eine andere Adresse.
Richtig ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarten kann das Wahlbüro schnellstmöglich bearbeiten. Das ist besonders wichtig, weil das Wahlaufkommen sehr hoch ist.
Verloren gegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Am Wahltag selber ist das nicht mehr möglich.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung kann der Wahlschein am Tag der Wahl bis 15 Uhr angefordert werden, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, dass sie den Wahlraum wegen einer plötzlichen Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Da auch im Wahlbüro trotz aller Sorgfältigkeit Fehler passieren können, bittet die Stadt, die zugesandten Briefwahlunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. Hierbei helfen folgende Checklisten:
Stichwahl:
- Blauer Stimmzettel für die Stichwahl der Öberbürgermeisterin
- Grüner Stimmzettelumschlag
- Grüner Wahlschein
- Gelber Wahlbriefumschlag
Bundestagswahl:
- Weißer Stimmzettel
- Blauer Stimmzettelumschlag
- Weißer Wahlschein
- Roter Wahlbriefumschlag
Für Fragen steht das Informationstelefon unter 0541 323-3232 bereit. Per Mail können Fragen zudem an wahlen@osnabrueck.de gesandt werden.
Alle Informationen rund um die Wahlen sind unter www.osnabrueck.de/wahlen zusammengestellt. Alles zu Wahllokalen, Wahlbezirken und Wahlbereichen gibt es unter http://geo.osnabrueck.de/wahl_2021. Die Stadt bittet alle Wähler:innen, vor der Wahl auf der Wahlbenachrichtigungskarte nachzuschauen, wo ihr Wahllokal ist. Wegen der Corona-Pandemie kommt es hier teilweise zu Veränderungen im Vergleich zu vergangenen Wahlen.
PM/Stadt Osnabrück