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Landgericht Osnabrück: Prozess um mutmaßlichen Mord im Landkreis Nienburg

Symbolfoto: Depositphotos

Osnabrück. Das Schwurgericht des Landgerichts Osnabrück verhandelt ab Mittwoch, dem 08. September 2021 gegen einen 53-jährigen Angeklagten wegen des Vorwurfs des Mordes nach dem Tod einer Studentin im Wald am Kloster Loccum (Landkreis Nienburg).

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2015 eine damals 23-jährige Frau während eines Freigangs aus dem Maßregelvollzug ermordet zu haben.

Das Landgericht Verden hatte den Angeklagten zunächst in einem ersten Prozess im Jahr 2017 wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Auf die Revisionen der Nebenkläger hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2018 das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben; die Revision des Angeklagten hatte er verworfen.


Im zweiten Prozess sprach das Landgericht Verden den Angeklagten am 22. November 2019 aus tatsächlichen Gründen frei. Auf die nun von der Staatsanwaltschaft und den Nebenklägern eingelegte Revision hob der Bundesgerichtshof das zweite Urteil des Landgerichts Verden auf und verwies das Verfahren nun gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO an das Landgericht Osnabrück.

Die Hauptverhandlung am 08. September 2021 beginnt um 9.00 Uhr in Saal 1. Das Schwurgericht hat insgesamt 23 Verhandlungstage angesetzt. Die nächsten Fortsetzungstermine finden am 21., 22., 28. und 29. September, jeweils um 9.00 Uhr statt. Zum Prozessauftakt sind lediglich die Verfahrensbeteiligten geladen.

Interessierte Medienvertreter/innen dürfen vor Beginn der Verhandlung am 08. September 2021 für 15 Minuten im Saal 1 des Landgerichts filmen und fotografieren. Dabei ist der Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern jederzeit zu wahren. Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen des Angeklagten sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren („pixeln/blurren“). Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch die Pressesprecherin gestattet.

Zur Erleichterung der organisatorischen Planung werden die interessierten Medienver-treter/innen höflich gebeten, vorab der Pressesprecherin des Landgerichts ihr Teilnahmeinteresse zu signalisieren.

Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, beim Betreten des Gerichts ihre persönlichen Daten zu hinterlassen, damit sie im Fall eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Der Datenschutz ist dabei gewährleistet. Daneben besteht die Verpflichtung, im Gerichtsgebäude eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen.

PM/Landgericht Osnabrück