Osnabrück. Oberbürgermeister Wolfgang Griesert hat den „Fachbereich Recht und Datenschutz“ beauftragt, Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten, um zu klären, ob durch die Weitergabe von Akten Straftatbestände erfüllt sind.
Ermittelt werden soll in alle Richtungen, also sowohl innerhalb der Verwaltung als auch außerhalb. Nicht ausgeschlossen werden kann nämlich, dass die Akten auf zulässige Weise die Verwaltung verlassen haben. „Ich habe natürlich ein hohes Interesse daran“, sagt der Oberbürgermeister, „dass vertrauliche Akten, die unter Umständen auch Dienstgeheimnisse beinhalten können, nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Daher ist die Strafanzeige die einzige angemessene Reaktion.
Mit dieser Strafanzeige möchte ich auch einem Generalverdacht gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung entgegenwirken.“
PM/Stadt Osnabrück