Osnabrück. Gute Luft in den Schulen des Landkreises Osnabrück: Die Überprüfung der knapp 1.000 Räume in den Schulgebäuden des Landkreises hat ergeben, dass nur in elf Räumen der Einsatz von Luftfilteranlagen notwendig ist. Grundlage dieser Überprüfung sind die bundesweit geltenden Empfehlungen der Bundesregierung und des Umweltbundesamtes so wie die Empfehlungen des Landesgesundheitsamtes Niedersachsen. In den elf betroffenen Räumen sind bereits im vergangenen Schuljahr mobile Luftfilteranlagen in Betrieb genommen worden.
Hintergrund: Der Landkreis ist unter anderem Schulträger für etwa 120 Schulklassen mit Schülerinnen und Schülern unter zwölf Jahren, die sich noch nicht impfen lassen können, für die aber in jedem Fall Präsenzunterricht in voller Klassenstärke möglich sein soll. Dem Landkreis ist wichtig, dass es für diese Schülerinnen und Schüler keine weiteren Benachteiligungen geben soll. Sie besuchen die Jahrgänge 1 bis 6 an den Förderschulen und 5 und 6 an den Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen. Bei der Überprüfung der Belüftung aller Klassenräume wird jeder Raum von Fachingenieuren in eine der drei Kategorien des Umweltbundesamtes eingestuft: Kategorie 1 für Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit, Kategorie 2 für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit und Kategorie 3 für nicht zu belüftende Räume. Alle Räume in den Schulen des Landkreises fallen dabei unter die Kategorie 1, nur die elf genannten Räume sind Kategorie 2 und deshalb bereits mit mobilen Anlagen ausgestattet worden.
Ein regelmäßiges Lüften auch in der kalten Jahreszeit kann durch die mobilen Geräte allerdings nicht ersetzt werden. Der Landkreis wird regelmäßig nach dem neuesten Stand der fachlichen Beurteilung von Bundes,- Landesebene und des eigenen Gesundheitsdienstes sowie wissenschaftlichen Erkenntnissen die Situation beurteilen und sicherstellen, dass der Schulunterricht stattfinden kann. Wenn die Gemeinden im Kreisgebiet selbst Träger von Schulen sind, so treffen sie die Entscheidungen über die Ausstattung ihrer Gebäude in eigener Verantwortung.
In regelmäßigen Gesprächen mit den Schulleitungen klärt der Landkreis darüber hinaus aktuelle Fragen, zuletzt direkt vor den Ferien. In diesen Gesprächen ist deutlich geworden, dass aus Sicht der Schulleitungen die Anwendung der Abstands-, Hygiene- und Maskenregeln sowie das regelmäßige Lüften gut funktionieren. Während der Ferien werden derzeit zudem alle vorhandenen Belüftungsanlagen überprüft und gewartet. In besonderen Fällen wird der Landkreis, wenn es schulorganisatorische oder andere Gründe, die nicht direkt mit dem Raum zusammenhängen, erforderlich machen, auch weitere mobile Luftfilteranlagen kaufen.
PM/Landkreis Osnabrück