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Weg von reiner Inzidenzbetrachtung: IHK fordert Neuausrichtung bei der Pandemiebekämpfung

Themenbild: Pixabay

Osnabrück. Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim drängt auf eine Anpassung der bisherigen Corona-Vorschriften an die aktuellen Entwicklungen der Pandemie. „Wir erhoffen von der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. August ein klares Zeichen, dass neben der Inzidenz künftig auch weitere Kriterien wie die Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen als Gradmesser für neue Einschränkungen oder Lockerungen für die Wirtschaft herangezogen werden“, so IHK-Präsident Uwe Goebel.

Wichtig sei zudem die Berücksichtigung der steigenden Impfquote, wie sie auch in der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim zu beobachten sei. Mit dem damit verbundenen Schutz besonders gefährdeter Gruppen steige nämlich die Schwelle für die Zulässigkeit von Grundrechtseinschränkungen stetig. Dies werde inzwischen in immer mehr Gerichtsentscheidungen deutlich, so Goebel.

Erst in den letzten Tagen hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in zwei Eilentscheidungen festgehalten, dass die derzeitigen Inzidenzgrenzen der niedersächsischen Corona-Verordnung schon jetzt in Teilbereichen nicht mehr ausreichen, um Einschränkungen zu rechtfertigen. Am 30. Juli wurde so die Schließung von Saunen bei Inzidenzen über 35 außer Kraft gesetzt. Am 3. August folgte der Beschluss, dass Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars bei Inzidenzen über 10 öffnen dürfen.


In dieser Entscheidung machte das OVG zudem deutlich, dass die derzeitigen Schwellenwerte im Hinblick auf die steigende Impfquote schon bald nicht mehr ausreichen werden, um schwerwiegende Grundrechtseingriffe in das Wirtschaftsleben zu rechtfertigen. „Die Rechtsprechung bestärkt uns in unserer Forderung nach einer differenzierteren Betrachtung der Pandemielage. Grundrechtseinschränkungen müssen stets verhältnismäßig sein, sonst dürfen sie nicht erfolgen“, macht Goebel deutlich. Außerdem sei es wichtig, Ursache und Wirkung in den Blick zu nehmen. So sei es nicht angemessen, die Gastronomie und andere touristische Betriebe stärker zu beschränken, wenn auftretende Corona-Fälle nicht aus diesen Branchen herrührten.

PM/Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim