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Inzidenz weiter über 10 – Diese Einschränkungen gelten ab Montag in der Stadt Osnabrück

Symbolfoto: Depositphotos

Osanbrück. Die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen mit dem Coronavirus lag am gestrigen Samstag den dritten Tag in Folge bei mindestens 10. Wie in der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vorgeschrieben, hat die Stadt Osnabrück deshalb gestern eine Allgemeinverfügung erlassen, in der dies festgehalten ist. Damit verbunden ist der Schritt von der Stuft 0 des niedersächsischen Stufenplans hin zur Stufe 1.

Das bedeutet unter anderem, dass sich ab Montag, 19. Juli, lediglich höchstens zehn Personen aus zehn Haushalten treffen dürfen. Nicht mitgezählt werden Kinder bis 14 Jahre, Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit sowie vollständig Geimpfte oder Genesene. Diskotheken und Clubs dürfen lediglich bis zu 50 Prozent der für den Betrieb zugelassenen Personenkapazität empfangen.

Auch auf Veranstaltungen hat die Überschreitung des Wertes Auswirkungen. So dürfen beispielsweise an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen die Besucher:innen nicht dauerhaft einen Sitzplatz einnehmen, nur maximal 100 Personen teilnehmen. Ansonsten sind sie genehmigungspflichtig. Weitere Details sind der Niedersächsischen Corona-Verordnung sowie dem Stufenplan des Landes zu entnehmen. Beides kann unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html heruntergeladen werden.


PM/Stadt Osnabrück