Osnabrück. Shisha-Bars sind vor allem bei jungen Menschen sehr beliebt. Doch es gilt Vorsicht, denn der Umgang mit dem Kohlenmonoxid aus den Wasserpfeifen ist nicht ganz ungefährlich. Die Stadt Osnabrück hat daher eine neue Allgemeinverfügung zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenmonoxidvergiftungen erlassen.
Durch eine fachgerecht installierte mechanische Be- und Entlüftung ist sicherzustellen, dass der Kohlenstoffmonoxid-Gehalt in der Luft den Wert von 35 Milligramm pro Kubikmeter (entspricht 30 ppm bei einer Temperatur von 25 Grad Celsius) in allen Bereichen der Shisha-Einrichtung zu keinem Zeitpunkt überschreitet. Um dies einzuhalten, müssen Shisha-Bars über eine fest eingebaute raumlufttechnische Anlage verfügen, die bestimmten Anforderungen entspricht. So müssen die Lüftungsanlage und -kanäle unter anderem den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen und so beschaffen sein, dass diese pro brennender Shisha 130 m³ Luft pro Stunde nach außen befördert.
Ein Rauchgasabzugsanlage ist in den Bereichen nötig, in denen die Kohle oder andere organische Materialien vorgeglüht oder die glühenden Kohlen bzw. organischen Materialien aufbewahrt werden. Das Vorheizen der Kohle darf nicht im Gastraum erfolgen.
Zudem sind in allen Bereichen einer Shisha-Einrichtung Kohlenstoffmonoxid-Warngeräte zu installieren, die die Konzentration in allen Bereichen ermittelt, auf einem Display anzeigt und bei einer Überschreitung des Grenzwertes von 30 ppm ein Warnsignal aussendet. Dokumentationen darüber sind Vertrer:innen von Behörden, Polizei oder Feuerwehr auf Verlangen vorzulegen. Die vollständige Allgemeinverfügung mit allen Anforderungen ist im Internet einzusehen unter folgendem Link www.osnabrueck.de/bekanntmachungen.
Für bereits bestehende Shisha-Bars gilt eine Übergangsregelung von einem Monat, also bis Ende Juli 2021.
PM/Stadt Osnabrück