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Corona-Lockerung: Stadt Osnabrück lockert Maskenpflicht

Symbolfoto: Henning Hünerbein

Osnabrück. Die Stadt Osnabrück ist beim Thema Maskenpflicht zuletzt teilweise über die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen hinausgegangen. Der Hintergrund waren 7-Tage-Inzidenzen von zeitweise über 200. In einer neuen Allgemeinverfügung werden einige dieser Regelungen ab Montag, 10. Mai, gelockert. Das betrifft beispielsweise die Innenstadt.

Bislang hat in weiten Bereichen der Innenstadt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bestanden. Hier müssen Bürgerinnen und Bürger ab Montag lediglich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und dies auch nur zwischen 10 und 20 Uhr. Dasselbe gilt für Erwachsene auf Spielplätzen und in Skateparks. Gleichzeitig muss in Bereichen, in denen die Stadt das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben hat, ab Montag nur noch eine medizinische Maske getragen werden. Dazu gehört beispielsweise der Einzelhandel. Im ÖPNV müssen dagegen weiterhin FFP2-Masken getragen werden. So schreibt es das Infektionsschutzgesetz des Bundes vor. In privaten Pkw wird die Pflicht zum Tragen einer Maske für Mitfahrende vollständig aufgehoben.

Schülerinnen und Schüler an Grundschulen müssen auch an ihrem Platz weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Den Inzidenzwert, ab dem dies gilt, erhöht die Stadt jedoch von 50 auf 100. Sollte der Wert also an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegen, würde diese Pflicht am übernächsten Tag aufgehoben. Dasselbe gilt für Jugendzentren. Für die weiterführenden Schulen schreibt die Landesverordnung diese Pflicht dagegen inzidenzunabhängig, also auch im Fall sinkender Inzidenzen, vor. Auch Schulsport wird erst dann wieder ab dem übernächsten Tag möglich sein, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 unterschreitet.


PM/Stadt Osnabrück