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Corona-Verordnung erlaubt Trauringberatung und Anpassungen

Themenbild: Pixabay

Osnabrück. Beratungen und Anproben von Trauringen sind laut aktueller Corona-Verordnung weiterhin erlaubt.

Stadt Osnabrück, Marketing Osnabrück GmbH (mO.) und Handels- und Dienstleistungsverband Osnabrück-Emsland e.V. (HDV) informieren die Osnabrücker Juweliere jetzt darüber, dass nach Auslegung der Regelungen der Niedersächsischen Corona- Verordnung die Anproben von Trauringen und damit verbundene Beratungen zulässig sind. „Wir möchten Unsicherheiten in der Branche aus dem Weg räumen“, so Katja Calic vom HDV.

Mit einem Schreiben an alle Juweliere in Osnabrück wird die Stadt über die Zulassung von Beratungen und Anproben von Trauringen informieren. Selbstverständlich gelten weiterhin die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen in den Geschäften und die Türen müssen für Laufkundschaft geschlossen bleiben. „Mit vorheriger Terminabsprache können die Juweliere in Sachen Trauringe persönlich beraten“, so Alexander Illenseer von der mO. „Die Wahl der Ringe ist für das Brautpaar ein wichtiger Schritt, denn die Trauringe müssen schließlich ein Leben lang gefallen.“ Sämtliche andere Produkte dürfen lediglich im Rahmen eines Abholservice mit vorheriger Bestellung angeboten werden, solange die Stadt Osnabrück als Hochinzidenzkommune eingruppiert ist.


„Um die Juweliere schnellstmöglich zu informieren, bündeln wir unsere Kräfte, sodass Unklarheiten schnellstmöglich aus dem Weg geschafft werden“, so Illenseer. Das offizielle Schreiben wird den Betroffenen in den nächsten Tagen zugestellt.

PM/Marketing Osnabrück GmbH