Osnabrück. Das Landgericht Osnabrück verhandelt ab Montag kommender Woche, dem 8. März 2021, gegen einen heute 31 Jahre alten Mann aus den Niederlanden. Ihm wird vorgeworfen, als Teil einer größeren Gruppierung in fünf Fällen an der Sprengung von Geldautomaten im ganzen Bundesgebiet beteiligt gewesen zu sein.
Die Taten sollen sich jeweils so abgespielt haben, dass Mitglieder der Gruppierung die äußere Verkleidung von Geldautomaten gewaltsam aufbrachen. Danach soll ein Gasgemisch in das Innere geleitet und aus sicherer Entfernung gezündet worden sein, um an das Bargeld im Automaten zu gelangen. Der Angeklagte soll an fünf solcher Taten beteiligt gewesen sein und dabei als Teil der übergeordneten Gruppierung agiert haben. Die fünf angeklagten Taten sollen sich in den Jahren 2018 bis 2020 in Ingolstadt, Krummhörn, Neustadt in Holstein, Lüneburg und Nordhorn ereignet haben. Dabei soll es den Tätern in vier von fünf Fällen gelungen sein, den Geldautomaten zu sprengen. Folge sollen jeweils erhebliche Sachschäden, zumeist im fünfstelligen Bereich, gewesen sein. Bargeld sollen die Täter in zwei Fällen erbeutet haben, darunter mehr als EUR 200.000,00 bei der letzten Tat am 19. September 2020 in Nordhorn.
Der Angeklagte soll nach der Tat in Nordhorn mit einem Motorroller geflohen sein. Dabei soll er jedoch verunfallt sein. Er wurde dann noch am selben Tag in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in der Anklage nun vorsätzliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in fünf Fällen vor, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sein soll. Tateinheitlich dazu soll der Angeklagte sich jeweils eines schweren Bandendiebstahls schuldig gemacht haben, wobei es in drei Fällen beim Versuch geblieben sein soll. Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.
Die Hauptverhandlung beginnt am 8. März 2021 um 09.00 Uhr in Saal 3 des Landgerichts (Saalzentrum). Sie soll fortgesetzt werden am 19. März, 26. März, 31. März, 1. April, 7. April, 9. April, 19. April, 20. April und 23. April 2021, jeweils um 09.00 Uhr in Saal 3. Zum ersten Verhandlungstag ist neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher geladen.
PM/Landgericht Osnabrück