Osnabrück. Zum Vorwurf des Totschlags musste sich ein 49-jähriger Nordhorner am 3. März dem Landgericht Osnabrück stellen. Opfer des mutmaßlichen Täters ist seine Ehefrau. Weitere Termine zur Klärung der Sachlage folgen.
Der Angeklagte, der sich seit dem 8. September 2020 in Untersuchungshaft befindet, wird von Rechtsanwalt Heils aus Nordhorn vertreten. Die Eltern und die Schwestern des mutmaßlichen Opfers nehmen an dem Verfahren als Nebenkläger teil, waren am Prozessauftakt allerdings nicht vor Ort. Sie werden von Rechtsanwältin Wolken-Lammers aus Meppen vertreten. Weiterhin sind zwei Sachverständige und drei Zeugen geladen gewesen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Nacht vom 7. auf den 8. September 2020 in Nordhorn seine Ehefrau im gemeinsamen Wohnhaus erstickt und erdrosselt zu haben. Das Motiv sollen Trennungsabsichten der Ehefrau gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte plante, die ihm vorgeworfene Tötung wie ein Suizid wirken zu lassen.
Der Angeklagte stürzte am selben Tag die Treppe des Hauses in den Keller hinunter, verletzte sich am Kopf und tätigte einen Notruf, sodass ihn die wenig später eintreffenden Rettungskräfte verarzteten und die Leiche seiner Ehefrau auffanden. Der zuerst eintreffende Polizist war zum Gerichtsprozess als Zeuge geladen und schilderte den Vorfall. Bei Betrachtung des Opfers vermerkte er, dass ihm der Suizid als Todesursache etwas merkwürdig vorkommen würde. Weiterhin schilderte eine Nachbarin, dass es am Abend zuvor einen Streit zwischen den Eheleuten gegeben haben soll. Bereits Wochen zuvor habe der Angeklagte selbst suizidale Absichten aufgrund der Trennungsintention seiner Ehefrau gehabt, weshalb er sich in einer psychiatrischer Behandlung befand.
Die Hauptverhandlung begann am 3. März um 09.00 Uhr in Saal 272 des Landgerichts. Fortsetzungstermine sind für den 5., 15. und 22. März 2021 jeweils um 09.00 Uhr, den 24. März 2021 um 13.30 Uhr sowie den 13. und 20. April 2021 jeweils um 09.00 Uhr geplant. Alle Termine finden in Saal 272 statt.
Auf Totschlag sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren vor. Allerdings gilt für den 49-Jährigen bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
von Tarek Schafmeyer