Am kommenden Samstag, 10.06.2017, findet im Bereich des Ledenhofes eine Kundgebung der AfD statt. Der Veranstalter erwartet dazu etwa 150 friedliche TeilnehmerInnen. Gegenkundgebungen wurden bislang nicht angemeldet.
Die Polizei Osnabrück bereitet sich gemeinsam mit der Stadt Osnabrück auf einen Einsatz am Samstag anlässlich einer Kundgebung der AfD vor. Der Fokus liegt dabei auf der Gewährleistung des verfassungsmäßigen Rechts auf Versammlungsfreiheit, unabhängig der politischen Couleur für alle Personen, die friedlich ihre Meinung zum Ausdruck bringen möchten. Es ist der gesetzliche Auftrag der Polizei Störungen einer angemeldeten öffentlichen Versammlung zu verhindern und einen freien Zugang zu gewährleisten.
Kundgebung der AfD vom 18.04.2017
Die Polizei rechnet mit Protesten sowohl dem bürgerlichen als auch dem linken Spektrum zuzurechnender Personen. Ähnliche Szenarien wie bei der Kundgebung der AfD vom 18.04.2017, als friedliche VersammlungsteilnehmerInnen und Polizeikräfte teilweise durch gewalttätige Blockadeaktionen angegangen wurden, sollen sich nicht wiederholen. Auch eine parallel stattfindende Veranstaltung der Universität Osnabrück, die Campus Nacht, sowie der damit verbundene Busverkehr sollen nicht beeinträchtigt werden. Ein flexibles Konzept der Polizei soll den friedlichen Ablauf aller Veranstaltungen gewährleisten und insbesondere den Zu- und Abgang ohne Einschränkungen ermöglichen.
Im Interesse eines friedlichen Verlaufs der Veranstaltungen bittet die Polizei alle DemonstrationsteilnehmerInnen, sich klar von gewalttätigen Aktionen oder Blockadeaktionen auch räumlich zu distanzieren und Gewalttätern keinen Schutz zu bieten. Denn, wird eine Versammlung unfriedlich, oder, müssen Blockaden aufgelöst werden, können ordnungsrechtliche oder gar strafrechtliche Sanktionen mit weitreichenden persönlichen Konsequenzen die Folge sein.