Social Media

Suchen...

Lokales

Corona-Pandemie: Wo darf ich mit wieviel Personen Trauerfeiern durchführen?

Themenbild: Pixabay

Osnabrück. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten für Beerdigungen, Trauerfeiern und beim Besuch des Friedhofs bestimmte Regelungen. Beim Besuch des Friedhofs brauchen Gäste – unter Einhaltung der aktuell gültigen Kontaktbeschränkungen und Regelungen – keine Maske zu tragen.

Bei Beerdigungen gilt eine maximale Teilnehmendenzahl von 50 Personen. Sargträger oder andere Funktionsträgerinnen und Funktionsträger werden dabei nicht mitgezählt. Draußen muss der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden. Das Tragen einer Maske im Freien ist nicht erforderlich.

Trauerfeiern können aktuell in Trauerhallen der Stadt Osnabrück stattfinden, da die Landesverordnung Zusammenkünfte in kirchlichen und anderen Glaubens-Einrichtungen erlaubt. Dabei ist Folgendes zu beachten: Trauerfeiern in Kapellen sind für Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis möglich, in einer Anzahl, bei der die Abstandsregel von 1,5 Meter eingehalten werden kann. Auch hier werden Funktionsträgerinnen und Funktionsträger nicht der Teilnehmendenzahl hinzugerechnet. Für die Kapellen im Stadtgebiet ergeben sich grundsätzlich folgende Personenzahlen für Einzelpersonen aus verschiedenen Haushalten:


Atter 24
Eversburg 20
Haste 30
Heger große Kapelle 22
Heger alte Kapelle 6
Hellern 12
Lüstringen 20
Nahne 16
Pye 10
Schinkel 26
Sutthausen 12
Waldfriedhof Dodeshaus 40

Angehörige eines gemeinsamen Haushalts können sich ungeachtet dieser Sitzregelung auch zusammensetzen, soweit zum nächsten Haushalt der Abstand eingehalten wird. Dementsprechend kann sich die Anzahl der Sitzplätze in der Kapelle je nach Personenanzahl aus einem Haushalt ändern. Dies ist für jede Trauerfeier im Detail zwischen Friedhofsmitarbeitenden, Bestattungsinstituten und Angehörigen im Vorfeld zu besprechen. Auch besteht Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, eine sogenannte FFP-2-Maske oder eine medizinische Maske mit vergleichbar hohem Schutz, beispielsweise eine CPA-Maske. Bei Trauerfeiern muss eine Kontaktliste erstellt und drei Wochen gespeichert werden. Eine Orgel kann die Trauerfeier musikalisch begleiten. Blasmusik und Singen sind nicht gestattet.

„Die Friedhofsabteilung lädt herzlich dazu ein, Trauerfeiern in großer Runde in den Trauerhallen nachzuholen, wenn keine Beschränkung der Personenzahlen mehr nötig ist und somit ein angemessener festlicher Abschied möglich ist“, erklärt Eva Güse, Abteilungsleiterin Friedhöfe und Bestattungswesen, Osnabrücker ServiceBetrieb.

PM/Stadt OS