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4.000 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Foto: CC BY-SA 4.0/N9713

Osnabrück. Für die Vorkommnisse während des Heimspiels des VfL Osnabrück gegen den SV Meppen am 06. März hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren dem VfL eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro auferlegt. Die Lila-Weißen haben dem Antrag zugestimmt.
In der Ostkurve kam es sowohl kurz vor dem Spiel als auch in der 2. Halbzeit der Partie zum Einsatz von Pyrotechnik in der Ostkurve an der Bremer Brücke. Der DFB hat das Fehlverhalten der VfL-Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro sanktioniert, die Lila-Weißen haben dem Urteil zugestimmt – es ist damit rechtskräftig.
Bereits in der Hinrunde kam es bei den Derbys beim SV Meppen (20.09.2017) und beim SC Preußen Münster (30.09.2017) zum Einsatz von Pyrotechnik in den Fanblöcken des VfL Osnabrück. Für diese beiden Vorfälle sah der DFB ursprünglich eine kumulierte Geldstrafe in Höhe von 34.000 Euro vor, die der VfL durch seinen Einspruch vor dem DFB-Sportgericht auf 24.000 Euro reduzieren konnte.

Maßnahmen reduzieren aktuelle Strafe

Durch die präventiven und teils repressiven Maßnahmen, die der VfL nach den Vorkommnissen im Heimspiel gegen den SV Meppen konsequent ergriffen und durchgesetzt hat, ist es den VfL-Verantwortlichen gelungen, die die zu erwartende DFB-Strafe bereits in erster Instanz um rund 20.000-30.000 Euro zu reduzieren. Zu den vom DFB im Strafantrag als strafmildernd bezeichneten Maßnehmen gehören beispielsweise die Identifizierung tatsächlich beteiligter Störer und deren Belegung mit Hausverboten, die Schließung des Verkaufsstandes der Ultras oder die Einschränkung zugelassener Fanutensilien.

Deutlicher Anstieg der Strafen

Zwei Spieltage vor Ende der Saison sind bisher Strafen in Höhe von insgesamt 28.000 Euro beim VfL Osnabrück aufgelaufen. In der „Strafentabelle“ der 3. Liga stehen die Lila-Weißen damit auf dem 5. Rang. In den vergangenen fünf Jahren musste der VfL 91.000 Euro Strafgelder an den DFB überweisen, davon fielen 77.000 Euro auf den Einsatz von Pyrotechnik. In den drei Spielzeiten 2013/14, 2014/15 und 2015/16 sammelten sich Strafen in Höhe von 42.000 Euro an, in den letzten beiden Saisons sind es bisher schon 49.000 Euro, was einen Schnitt von rund von 25.000 Euro pro Runde bedeutet – Tendenz steigend.
VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend dazu: „Das Zünden von Pyrotechnik stellt grundsätzlich eine erhebliche Gefahr für die im Stadionbereich befindlichen Zuschauer dar. Deshalb ist es verboten und seitens der Vereine zu unterbinden. In dem konkreten Fall war insbesondere die Art und Weise dadurch äußerst gefährlich, weil unbeteiligte Zuschauer in der gesamten Ostkurve völlig unkontrolliert in Mitleidenschaft gezogen wurden. So etwas ist nicht zu entschuldigen. Deshalb haben Geschäfts- und Vereinsführung entschieden gehandelt. Die ergriffenen Maßnahmen haben im Ergebnis dazu geführt, einen größeren finanziellen Schaden vom VfL abzuwenden. Im Dialog mit der Fanszene geht es weiterhin darum, den mit der AG Fanutensilien 2013 eingeschlagenen Weg für Gestaltungsfreiheit in der Kurve weiterzugehen. Dafür war und bleibt unsere Tür stets offen, die Hand ausgestreckt. Für ein faires Miteinander.“