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Krankenhäuser lockern Besuchsstopp über Weihnachten

Symbolfoto: pixabay

Osnabrück. Die Krankenhäuser in der Region lockern für die Feiertage das Besuchsverbot. Über Weihnachten darf jeder Patient einen Besucher empfangen.
„Durch das coronabedingte Besuchsverbot fühlen sich viele unserer Patienten isoliert. Die Aussicht, Weihnachten allein verbringen zu müssen, würde ihr Gefühl von Einsamkeit noch verstärken“, sagt Werner Lullmann, Geschäftsführer der Niels-Stensen-Kliniken. Deshalb, ergänzen seine Kollegen Frans Blok und Rudolf Küster vom Klinikum Osnabrück, hätten sich die Krankenhäuser darauf verständigt, das Verbot über die Festtage aufzuweichen. „Gelingen kann das allerdings nur, wenn sich die Besucher an die engen Vorgaben halten“, stellt Matthias Bitter als Geschäftsführer des Christlichen Krankenhauses Quakenbrück klar. Man habe sich die Entscheidung alles andere als leicht gemacht, betonen die Geschäftsführer. In enger Abstimmung mit den Hygienefachkräften und medizinischen Experten in den Einrichtungen sei das Ansteckungsrisiko minimiert worden, so dass diese begrenzte Besuchsregelung im Sinne der Patienten vertretbar sei.
Demnach darf jeder Patient am 24., 25. und 26. Dezember einen vorher festgelegten Besucher empfangen. Diese Person kann den Patienten an jedem der drei Tage in der Zeit von 14 bis 17.30 Uhr für jeweils eine Stunde besuchen.
Damit sich auch in Mehrbettzimmern nur ein Besucher zur Zeit aufhält, stimmen die Patienten die Termine untereinander ab. Wo das nicht möglich ist, übernimmt das Pflegepersonal diese Aufgabe.
Besucher müssen sich am Empfang der Klinik anmelden. Dort erhalten sie eine FFP2-Maske, um mögliche Infektionen zu vermeiden. Ohne diese Masken dürfen die Besucher das Krankenhaus nicht betreten. Wer also aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht ausgenommen ist, kommt als Besucher nicht infrage.

Diese Regelungen gelten ausschließlich für die Weihnachtsfeiertage. Anschließend tritt wieder das Besuchsverbot in Kraft. Dieses wird auch an Silvester und Neujahr bestehen bleiben.
Beim Christlichen Kinderhospital Osnabrück gilt: Pro Tag ist ein Elternteil beziehungsweise Sorgeberechtigter zugelassen.
Regelungen bei weiteren Krankenhäusern:
Die Schüchtermann-Klinik bleibt über die Feiertage für Besucher geschlossen. Ausnahmen sind  in dringenden Fällen nach Rücksprache mit dem Arzt möglich.
Beim Ameos Klinikum Osnabrück gilt: Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden vor dem Coronavirus sind auch an den Feiertagen keine Besuche gestattet.