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Immer mehr Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln: Geflügel in Landkreis und Stadt Osnabrück muss in den Stall

Mit einem Dach und einem Gitter bietet dieser Unterstand einen funktionierenden Schutz des gehaltenen Geflügels vor einem Kontakt mit Wildvögeln. Foto: Landkreis Osnabrück, Schratz

Osnabrück. Für alle Geflügelhaltungen in Stadt und Landkreis ordnet der amtliche Veterinärdienst ab Montag, 16. November, die Stallpflicht an. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse dürfen dann nur noch in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden, die von allen Seiten das Eindringen von Wildvögeln in den Geflügelbereich verhindert und die nach oben so dicht ist, dass herunterfallender Wildvogelkot nicht in den Bereich des Geflügels gelangen kann. Diese Stallpflicht gilt auch vielen anderen Teilen Niedersachsens.
Der Veterinärdienst appelliert an alle Geflügelhalter, das Wochenende zu nutzen und die vorhandenen Haltungseinrichtungen so anzupassen, dass das Geflügel tierschutzgerecht und gesichert vor dem Eintrag des Erregers der Geflügelpest gehalten werden kann.
Die Maßnahme wurde per Allgemeinverfügung angeordnet und beruht auf einer Risikobewertung des Landkreises Osnabrück. Die Verfügung und Hinweise zur Errichtung von Schutzvorrichtungen sind auf der Internetseite des Landkreises zu finden unter www.landkreis-osnabrueck.de.
Diese Stallpflicht ist erforderlich, da das Risiko für die Übertragung des Erregers der Geflügelpest durch Wildvögel auf Hausgeflügel aktuell sehr hoch ist. Das Geflügelpestgeschehen hat sich in den vergangenen Tagen in der Wildvogelpopulation in Norddeutschland ausgeweitet. Auch in Niedersachsen wurde das Geflügelpestvirus (hochpathogenes Influenza-Virus vom Typ H5N8) bei Wildvögeln nachgewiesen. Der Erreger wird von infizierten Zugvögeln etwa über Kot verbreitet und kann sich auch in der Wildvogelpopulation festsetzen, die sich dauerhaft in der Region aufhält.
Der Erreger der Geflügelpest ist für Geflügel hochansteckend und zeigt bei infizierten Wildvögeln zum Teil schwere Erkrankungssymptome, die zum Tod des Tieres führen. Wer solch einen schwer erkrankten Vogel findet, sollte diesen nicht einfangen oder anfassen, da dieses bei dem Wildvogel zu unnötigem Stress führen würde. Wer erkranktes oder totes Wassergeflügel wie Enten, Gänse oder Schwäne im Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück findet, sollte dies dem Veterinärdienst mitteilen. Wichtig ist es insbesondere auch, vermehrte Todesfälle und unklare Krankheitsfälle im eigenen Geflügelbestand zu melden. Kontakt kann aufgenommen werden entweder per Email an veterinaerdienst@lkos.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0541/501-2183).