Osnabrück. Die Ordnungsbehörde der Stadt Osnabrück und die Polizeiinspektion Osnabrück haben in der Nacht zu Samstag eine Diskothek an der Neulandstraße kontrolliert. Wie schon vor einigen Wochen in einem Club an der Pagenstecherstraße haben die Einsatzkräfte dabei grobe Verstöße gegen die Hygienevorschriften während der Corona-Pandemie festgestellt.
Sie fanden anstatt des erlaubten Betriebs als Schankwirtschaft eine Diskothek mit einer gut gefüllten Tanzfläche vor. Abstandregeln, der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie Dokumentationspflichten kamen der Bertreiber und die Vielzahl der 250 Gäste dabei nicht nach.
„Hier wurden die in der Niedersächsischen Corona-Verordnung festgeschriebenen Regeln erneut ignoriert“, sagt Sozialvorstand Katharina Pötter. „Diese Ignoranz ärgert mich gerade in Anbetracht steigender Infizierten-Zahlen in der Altersgruppe der 19- bis 35-Jährigen enorm.“ Die Leiterin des städtischen Krisenstabes macht darüber hinaus deutlich: „Gerade die Bedingungen in Diskotheken sind ein idealer Nährboden für das Virus, sich weiter auszubreiten. Deshalb ist ein solches Verhalten von Betreibern und Besuchern absolut inakzeptabel.“
Sofortige Schließung
Wegen der massiven Verstöße hat die Ordnungsbehörde der Stadt Osnabrück die sofortige Schließung des Betriebes bis Sonntag, 27. September, 24 Uhr angeordnet. Zudem wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der Betreiber der Diskothek muss nun mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Um einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, planen Stadt und Polizei weitere Kontrollen. „Wir hatten gehofft, dass unser Einsatz an der Pagenstecherstraße Ende August den schwarzen Schafen der Branche eine Lehre gewesen ist, aber bei manchen scheint es keinerlei Einsicht zu geben“, sagt Katharina Pötter. Sie betont, dass es Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Alltag wegen der Pandemie einschränken, nicht zuzumuten ist, solch krasse Verstöße ungeahndet zu lassen und dadurch die Gefahr einer Ausbreitung des Virus in Kauf zu nehmen. Dasselbe gilt für die vielen Gastronomen und Gewerbetreibenden, die einen großen Aufwand betreiben, um Hygienekonzepte zu erstellen und umzusetzen. „Dass sie sich an die Regeln halten, darf kein Wettbewerbsnachteil sein.“