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Blaulicht

Sechs Monate Freiheitsstrafe wegen Diebstahls im beschleunigten Verfahren

Symbolfoto

Osnabrück. Am 30. Juli 2020 verurteilte das Amtsgericht Osnabrück eine 20-jährige Angeklagte im beschleunigten Verfahren wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten.
Der Verurteilung lag ein Diebstahl zum Nachteil eines Drogeriemarktes zugrunde. Demnach war die Angeklagte am 29. Juli 2020 aus Hannover angereist, um in der Osnabrücker Innenstadt Diebstähle zu begehen. Nach ihrer Ankunft suchte sie nachmittags gemeinsam mit zwei Mittäterinnen die Filiale einer Drogeriekette in der Kamp-Promenade auf und entwendete unter arbeitsteiligem Vorgehen mit ihren Komplizinnen gezielt werthaltige Kosmetikartikel der Marken Estée Lauder und Chanel mit einem Gesamtwert von mehr als 6.000,- Euro. Während die Angeklagte mit einem Teil der Beute vor Ort von Mitarbeitern des Drogeriemarktes gestellt werden konnte, gelang einer Mittäterin die Flucht mit Waren im Wert von ca. 4.000,- Euro.
Die Angeklagte wurde durch die Polizei festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft bereits am Folgetag zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht Osnabrück vorgeführt. Die Angeklagte handelte nach den Feststellungen des Gerichts gewerbsmäßig, da sie die Tat zur Finanzierung ihres Lebensbedarfs beging. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.