Osnabrück. Die strengen Regeln für Menschen aus dem Kreis Gütersloh in Landkreis und Stadt gelten vorerst weiter, für den Kreis Warendorf werden sie dagegen aufgehoben. Für den Kreis Gütersloh werden die Einschränkungen ebenfalls sofort aufgehoben, wenn entweder das Land Nordrhein-Westfalen den Lockdown aufhebt oder das Robert-Koch-Institut die Sieben-Tage-Inzidenz unter den Wert von 50 setzt. Landkreis und Stadt Osnabrück reagieren damit auf die aktuelle Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen, den Lockdown nur für den Kreis Gütersloh um eine weitere Woche bis zum 7. Juli zu verlängern.
Die Verantwortlichen von Landkreis und Stadt Osnabrück unterstreichen noch einmal, dass ihnen diese Einschränkungen für die westfälischen Nachbarn sehr schwer fallen und sie hoffen, die Beschränkungen möglichst schnell wieder aufheben zu können. Denn natürlich seien die Bewohner vor allem der direkt an der Landes- und damit Kreisgrenze gelegenen Orte wie Versmold, Harsewinkel oder auch Steinhagen in der Vergangenheit und auch in der Zukunft jederzeit gern gesehene Nachbarn, die auch aktuell herzlich willkommen seien – nur eben unter den gleichen Regeln, die für sie auch in ihrem Heimatkreis gelten.
Ziel bleibe weiterhin die größtmögliche Verhinderung jeder Ansteckungsgefahr. Deshalb sind erneut genau die Vorschriften, die das Land NRW bereits vor einer Woche für den Kreis Gütersloh erlassen hatte, deckungsgleich auf Landkreis und Stadt Osnabrück übertragen worden. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hatte sein Vorgehen am Montag dieser Woche in einer Pressekonferenz erläutert und dabei eine entsprechende neue Verordnung angekündigt. Diese neue Verordnung hätten Landkreis und Stadt Osnabrück wie bereits bei der ersten Verfügung auch wieder zur Grundlage ihrer eigenen Allgemeinverfügung gemacht, doch lag der rechtlich verbindliche Text aus NRW bis Dienstagmittag nicht vor. Deshalb ist die alte Verordnung aus NRW bis auf weiteres erneut Grundlage der neuen Allgemeinverfügung, die natürlich umgehend angepasst wird, wenn der neue Text aus NRW vorliegt. Außerdem unterstützen Landkreis und Stadt Osnabrück die Forderung von Laschet, wonach es den Ländern ermöglicht werden soll, bei lokalen Ausbrüchen auch kleinere Hotspots wie Gemeinden oder Ortsteile und nicht immer gleich ganze Landkreise unter einen Lockdown zu stellen.
Laut Allgemeinverfügung ist es Personen aus dem Kreis Gütersloh weiterhin untersagt, in Landkreis und Stadt Osnabrück Veranstaltungen wie Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen oder andere öffentliche oder private Kultureinrichtungen zu besuchen. Auch der Besuch von geschlossenen Räumen in Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist verboten. Nicht erlaubt sind der Besuch von Sportangeboten einschließlich Fitnessstudios, Kontaktsportarten im Freien und das Betreten von Sportanlagen. Auch von Besuchen in Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern muss bis auf weiteres abgesehen werden, wobei es in Härtefällen Ausnahmen geben kann.
Für Personen aus Gütersloh weiterhin nicht erlaubt sind Besuche von Bars und die Bewirtung an Theken in Gaststätten, der Besuch von Indoorspielplätzen oder von Hallenschwimmbädern, Saunen und vergleichbaren Wellnesseinrichtungen auch zum Beispiel in Hotels. Nicht besucht werden dürfen Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen und auch das Picknicken und Grillen im öffentlichen Raum ist für Menschen aus Gütersloh in der Region Osnabrück nicht gestattet. Alle Arten von Festen und Versammlungen sowie Fahrten mit dem Reisebus oder sonstige Gruppenreisen mit Bussen fallen ebenfalls unter dieses Verbot.
Verstöße gegen diese Auflagen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet und können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Darüber hinaus müssen alle Schüler aus Gütersloh, die Schulen in Landkreis und Stadt Osnabrück besuchen und alle Kinder, die in Kindergärten und Kitas oder von Tagesmüttern in Landkreis und Stadt Osnabrück betreut werden, noch bis auf weiteres zuhause bleiben.