Osnabrück. Die Corona-Pandemie trifft auch Freizeitsportler in Osnabrück. Fitnessstudios sowie private und öffentliche Sportanlagen sind seit Wochen geschlossen. Die Verordnung des Landes Niedersachsen zur Bekämpfung der Pandemie sieht jedoch Ausnahmen vor. So ist es erlaubt, auf Sportanlagen im Freien kontaktlosen Sport zu treiben, wenn jede Person einen Abstand von mindestens zwei Metern zu jeder anderen Person einhält.
Doch nicht überall dürfen Vereine und Fitnessstudios sportliche Aktivitäten anbieten. „Sport darf nur auf Flächen getrieben werden, die auch vor Ausbruch der Pandemie schon dazu genutzt wurden“, stellt Stadträtin Katharina Pötter klar. Sie leitet den Krisenstab der Stadt Osnabrück.
Wenn beispielsweise ein Verein Fitnessgeräte in ausreichendem Abstand auf einem Sportplatz aufstellt, ist das erlaubt. Dasselbe gilt für einen Yogakurs, bei dem sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf einer öffentlichen Wiese treffen, auf der der Kurs auch zuvor schon stattgefunden hat. Nutzt ein Verein jedoch seinen Parkplatz oder einen Hof, um dort ein Sportangebot bereitzustellen, ist das verboten – außer, er hat diesen Platz auch schon vor der Corona-Pandemie für Sportangebote genutzt. Darüber hinaus verbietet die Verordnung die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen. Davon abweichende Regelungen gelten ausschließlich für Sportlerinnen und Sportler des Spitzen- und Profisports.