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Landkreis Osnabrück verstärkt Corona-Kontrollen in Schlachtbetrieben

Symbolfoto

Osnabrück. Verstärkte Corona-Kontrollen auch in Schlachtbetrieben und Sammelunterkünften im Landkreis Osnabrück: Nach den Massen-Ausbrüchen unter Beschäftigen in drei Schlachtbetrieben in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie bisher drei nachgewiesenen Infektionen von Leiharbeitern im Emsland verstärkt der Landkreis Osnabrück nun seine Kontrollen und hat dabei besonders die Sammelunterkünfte im Blick. Dabei wird auch überprüft, ob es bei Subunternehmern, die ihr Personal an verschiedene Schlachtbetriebe verleihen, in der Vergangenheit Kontakte zwischen Arbeitern der bekannten betroffenen und der nicht betroffenen Betriebe untereinander gegeben haben könnte.
Mit Beginn der Pandemie hatten sich die Kontrolleure des Landkreises auf der Basis einer Risikobewertung in erster Linie auf die ausländischen Erntehelfer konzentriert, die neu eingereist waren. Hier hat der Landkreis Osnabrück mit erheblichem Aufwand daran gearbeitet, dass die Betriebe ihre Meldepflicht bezüglich solcher Neueinreisen aus dem Ausland erfüllen und die Corona-bezogenen Hygiene- und Quarantänevorschriften einhalten. Dazu fanden Kontrollen auf mehreren Dutzend Betrieben mit mehreren hundert ausländischen Erntehelfern statt. Ganz überwiegend zeigten die Kontrollergebnisse, dass die Betriebe sehr engagiert am Thema Corona-Hygiene arbeiten. In sehr wenigen Fällen mussten Anweisungen zur Verbesserung gegeben werden.
Im Unterschied zu den Erntehelfen hat der Landkreis bei den Werkvertragsarbeitern in der Fleischbranche ermittelt, dass dort keine Hinweise etwa der Meldebehörden auf neu eingereiste Personen vorlagen und vorliegen. Deshalb geht der Landkreis davon aus, dass die hier wohnenden Arbeitnehmer schon länger in der bestehenden Konstellation zusammenleben. Also gelten für diesen Personenkreis auch nicht die Quarantäne-Regeln wie für die neu eingereisten Erntehelfer.
Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis die Betreiber oder Eigentümer der bekannten Unterkünfte für Werksvertragsarbeiter in Schlachtbetrieben ausdrücklich über die geltenden Hygiene-Regelungen informiert und sie aufgefordert, alle Bewohner darüber zu unterrichten und die Regelungen vor Ort auszuhängen. In der kommenden Woche werden nun Prüfungen vorbereitet und durchgeführt, bei denen mögliche Verbindungen von Subunternehmern zu betroffenen Schlachtbetrieben eine wichtige Rolle spielen.