Osnabrück. Normalerweise gehören zum Maifeiertag der klassische Tanz in den Mai, Partys und ausgiebige Radtouren dazu. In Zeiten von Corona ist jedoch alles anders – Kontakte sind möglichst einzuschränken.
Um die Vorgaben zum Kontaktverbot auch rund um den 1. Mai gewährleisten zu können, wird es innerhalb der Polizeidirektion Osnabrück, vom Teutoburger Wald bis zu den Ostfriesischen Inseln, flächendeckend verstärkt Kontrollen und Überprüfungen geben. „Die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen hat rund um den Maifeiertag oberste Priorität. Wir werden mit stärken Kräften vor Ort sein und falls nötig konsequent einschreiten. Besonders appellieren wir an die jungen Menschen, Partys oder Bollerwagentouren in diesem Jahr zu unterlassen,“ so Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück.
Die Kontrollen der örtlichen Polizei und Kommunen werden zusätzlich noch durch die Bereitschaftspolizei Niedersachsen unterstützt. Die Polizei wird zusammen mit den Kommunen verstärkt an bekannten Ausflugszielen zum Maifeiertag in den Regionen Präsenz zeigen. „Auch wenn es dem ein oder anderen schwerfällt, auf Gewohnheiten zu verzichten, setzten wir auf das Verantwortungsbewusstsein der Menschen. Es ist nun mal nicht die Zeit für Partys und Bollerwagentourismus“, so Ellermann. Die Polizei habe laut Ellermann großes Verständnis dafür, dass die Regelungen generell für die Bevölkerung tiefe Einschnitte bedeuten und lobte in diesem Zusammenhang auch die weitestgehende Einhaltung der Regeln, es gebe aber aktuell keine Alternative.
Maßgebend für die Einhaltung der Regeln ist jüngste Verordnung des Landes Niedersachsen vom 20. April. Demnach können auch am Maifeiertag weiterhin nur Menschen aus einem Haushalt gemeinsam draußen unterwegs sein. Davon abgesehen dürfen sich zwei Menschen, die nicht aus einem Haushalt kommen, gemeinsam draußen aufhalten. Noch dazu sind die entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Bei Nichtbeachtung drohen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Ordnungswidrigkeiten mit teilweise hohen Bußgeldern oder sogar Strafanzeigen.
Seitdem von der Bundesregierung beschlossenen Regeln zur Kontaktreduzierung am 16.03.2020 hat die Direktion bis gestern 10.373 polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus getroffen. Zu den Maßnahmen gehörten 251 Straftaten, 1.755 Ordnungswidrigkeiten, 1.734 Platzverweise, 2.891 Identitätsfeststellungen, 5,746 Gefährderansprachen, neun Widerstandshandlungen, wie auch zahlreiche Amtshilfeersuchen seitens der Kommunen.