Osnabrück. Stadt und Landkreis Osnabrück reagieren auf die Covid-19-Fälle in Pflegeeinrichtungen. In einer neuen Allgemeinverfügung, die am Mittwoch, 1. April, in Kraft tritt, werden erhöhte Sicherheitsvorkehrungen für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie für das Personal festgelegt.
In den vergangenen Tagen hat es die ersten Todesfälle in Pflegeeinrichtungen gegeben. Das Land Niedersachsen hat darauf mit einer sogenannten Fachaufsichtlichen Weisung reagiert, die die Stadt und der Landkreis Osnabrück mit der Allgemeinverfügung umsetzen. Um die Verbreitung des Coronavirus in diesen sehr sensiblen Bereichen einzudämmen, dürfen die Einrichtungen neue Bewohner erst aufnehmen, wenn diese – unabhängig von irgendwelchen Krankheitssymptomen – 14 Tage in Quarantäne verbracht haben.
Der Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück stellt zudem ein Fachteam auf, das gegebenenfalls auf die jeweiligen Pflegeeinrichtungen zugeschnittene Schutz- und Hygienemaßnahmen entwickelt, aber auch beratend zur Seite steht.
Darüber hinaus werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen, in denen Covid-19-Fälle festgestellt wurden, bevorzugt mit Mund-Nase-Schutzmasken versorgt. Stadt und Landkreis Osnabrück arbeiten derzeit ohnehin eng mit Unternehmen zusammen, damit die Region mit größeren Mengen der Schutzmasken ausgestattet werden kann.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen können sich unter dem Bürgertelefon unter 0541/501-111 oder per E-Mail an abstrich@lkos.de an den Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück wenden, um frühzeitig auf das Coronavirus getestet zu werden, falls sie Krankheitszeichen feststellen. Darüber hinaus weist der Gesundheitsdienst auf das bestehende Betretungsverbot von Pflegeheimen und anderen sensiblen Einrichtungen hin, da sich sonst die Gefahr erhöht, dass besonders gefährdete Menschen sich anstecken.
