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Verordnung des Landes Niedersachsen: Landkreis kritisiert Schließungsverfügung für Mitarbeiterkantinen

Foto: Pixabay

Osnabrück. Das Land Niedersachsen hat die Allgemeinverfügung vom vergangenen Sonntag in die „Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie“ überführt, die am heutigen Samstag, 28. März, in Kraft tritt. In einer begleitenden Auslegung hat das Ministerium Erleichterungen für Teile des Einzelhandels geregelt. Der Landkreis kritisiert die Betriebsuntersagung für Mitarbeiterkantinen. Ebenso setzt sich Landrätin Anna Kebschull dafür ein, dass Pflanzenverkäufe der Gartenmärkte bei Einhaltung von Schutzvorkehrungen gestattet werden.
In der neuen Verordnung sind weiterhin Verkaufsstellen für Lebensmittel, Hygieneartikel, Zeitschriften und Tierbedarf von der Schließung nicht betroffen. Die Erleichterung gilt auch dann, wenn eine Verkaufsstelle weitere Sortimente anbietet, die bei ausschließlichem Verkauf von einer Schließung betroffen wären. Diese Sortimente dürfen dann auch neben den grundsätzlich erlaubten Sortimenten verkauft werden. Demgegenüber ist eine Verkaufsstelle zu schließen, wenn das Sortiment, das verkauft werden darf, im Verhältnis zum Gesamtangebot lediglich eine vollkommen untergeordnete Bedeutung einnimmt oder nicht zum regelmäßigen Sortiment gehört.
Das bedeutet konkret, dass etwa Sonderpostenläden vollständig verkaufen dürfen. Demgegenüber muss ein Geschäft mit anderen Sortimenten als Lebensmittel, Zeitschriften und Tierbedarf weiterhin geschlossen bleiben, auch wenn es mit Blick auf die Corona-Krise zum Beispiel Kekse neu in sein Sortiment aufnehmen will.
Die Verordnung beinhaltet zudem neue Regelungen. Neben Restaurants, Imbissen und Mensen dürfen jetzt auch Kantinen nicht mehr betrieben werden. Ausgenommen ist der Außer-Haus-Verkauf, für den gesteigerte Hygieneanforderungen gelten. Der Landkreis übt allerdings Kritik an der eingeführten Betriebsuntersagung für Kantinen, die nach fachlicher Weisung des Landes bereits für Besucher und Patienten geschlossen sind. Dies würde auch bedeuten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa von Krankenhäusern sich während der Arbeitszeit selbst versorgen müssten und sich beim Verlassen des Krankenhauses unter Umständen sogar einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen könnten.
In der Verordnung werden zudem Hochzeitsfeiern erstmalig erwähnt. Diese sind jedoch nur im engsten Familienkreis zulässig.
Landrätin Anna Kebschull setzt sich dafür ein, dass Pflanzenverkäufe der Gartenmärkte insbesondere unter freiem Himmel zugelassen werden: „Der Hintergrund ist, dass gerade im Gartenbaubereich nicht nur Frühjahrsblüher sondern auch viele Setzlinge von Kräuter-, Gemüse- und Salatpflanzen momentan verderben. Da diese Setzlinge sogar der Lebensmittelversorgung dienen, sind Gartenmärkte meiner Ansicht nach zwingend von den Restriktionen zu befreien, sofern sie für die Sicherstellung der Abstands- und Hygieneregelungen sorgen“, betont Kebschull.
Entsprechende Diskussionen würden nach Kenntnis des Landkreises in Hannover bereits geführt. Die Landrätin begrüßt das ausdrücklich.