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IHK: Abschlussprüfungen für Auszubildende und Weiterbildungsprüfungen verschoben

Foto: osnalive Medien

Osnabrück. Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) verschieben die für April und Mai geplanten schriftlichen Abschlussprüfungen für Auszubildende in den Sommer 2020. Hiervon sind bundesweit rund 210.000 Auszubildende betroffen, in der Region 3.590. Bis einschließlich Mai finden auch keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt. Diese werden voraussichtlich zwischen Juni und August nachgeholt. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien auf Bundesebene verständigt.
„In der aktuellen Situation war es nicht vertretbar, die IHK-Prüfungen schon kurzfristig durchzuführen. Priorität hat im Augenblick die Gesundheit der Prüflinge, der ehrenamtlichen Prüfer und den anderen an der Organisation der Prüfungen Beteiligten“, sagt Marco Graf, Hauptgeschäftsführer der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim. Gleichzeitig habe man im Blick, dass viele Ausbildungsverträge zum 31. Juli 2020 auslaufen würden. Die Abschlussprüfung solle deshalb in jedem Fall vor diesem Datum stattfinden.
Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen werden nach jetzigem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt. Die gewerblich-technischen Prüfungen sollen demnach am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden.
Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für den Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung angemeldet waren, können diese im Herbst 2020 nachholen. Sie verlieren somit keine Zeit und können wie geplant ihre Ausbildung fortsetzen. Genauere Informationen zu den Aus- und Weiterbildungsprüfungen wird die IHK kurzfristig auf ihrer Homepage (www.osnabrueck.ihk24.de) bereitstellen.
Auch alle IHK-Unterrichtungen sowie die IHK-Sach- und Fachkundeprüfungen – Verkehrsprüfungen sowie Unterrichtungen und Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts – bleiben mindestens bis zum 24. April 2020 ausgesetzt. Die IHK wird kurzfristig darüber informieren, wann diese wieder stattfinden können. Leitlinie ist auch hier, Nachteile für die Teilnehmer zu vermeiden.
Um Engpässe im Güterverkehr zu vermeiden, ist die Gültigkeit der Schulungsnachweise für Berufskraftfahrer und im Gefahrgutbereich verlängert worden. So bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Auch die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig.