Osnabrück. Verstöße gegen die Corona-Regeln sind Straftaten: Polizei, Stadt und Landkreis Osnabrück unter aktiver Mitwirkung der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden erhöhen die Präsenz und gehen gemeinsam konsequent gegen die Uneinsichtigen vor, die sich noch immer nicht an die Allgemeinverfügungen und die strengen Vorschriften halten. Stadt und Landkreis haben wegen der hohen Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus die meisten Geschäfte geschlossen und das Treffen von Gruppen mit mehr als zehn Menschen verboten.
Allein die Polizei Osnabrück verfolgte im Laufe des gestrigen Freitags rund 50 Verstöße. So trafen Beamte im Rahmen der Überprüfung der Verbote gestern Nachmittag in Osnabrück 20 Personen bei einer Veranstaltung an. Die Polizei erstattete gegen alle Personen Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz und löste die Versammlung auf.
Eine Ansammlung ab zehn Personen sowohl im öffentlichen Raum und in privaten Einrichtungen stellt bereits eine Straftat dar und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. In einem anderen Fall trafen die Polizisten am Freitag gegen 23:35 Uhr in einer Kneipe an der Mindener Straße in Osnabrück 19 Personen an. Nach erfolgter Ansprache durch die Polizei verließen alle Besucher die Kneipe. Gegen alle Personen wurde Strafanzeige erstattet, mit einer so genannten Gewinnabschöpfung wurde der Erlös einkassiert.. Auch in Bohmte musste die Polizei vorgestern einschreiten und löste eine Grillparty in der Nähe des Bahnhofes auf.
„Wir werden konsequent einschreiten und die Einhaltung der Verbote aktiv im Rahmen unserer verstärkten Präsenz überprüfen. Die Lage ist ernst. Die Menschen, die gegen die Regeln verstoßen, gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch viele andere“, so Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück.
