Osnabrück. Zur Klarstellung weisen Landkreis und Stadt Osnabrück darauf hin, dass es neben den Friseuren auch Nagel-, Kosmetik- und Tattoostudios zunächst befristet bis zum 2. April verboten ist, zu öffnen.
Außerdem sind verschärfend zur gestrigen Pressemitteilung alle Trauerfeiern in geschlossenen Räumen untersagt, bei der Bestattung unter freiem Himmel wird die Zahl der Trauergäste auf 50 begrenzt.
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