Osnabrück. Kurzarbeit, Arbeitslosmeldung etc. – es gibt viele Fragen, die Kunden und Kundinnen angesichts der Corona-Krise an die Arbeitsagentur richten möchten. Mittlerweile ist die Service-Nummer der Arbeitsagentur überlastet. Ab Mittwoch gibt es daher zwei gute Alternativen.
Deutschland fährt runter, die Corona-Krise zwingt viele Unternehmen in die Knie. In der Folge erreichen derzeit viele Fragen zu Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit die Arbeitsagentur. Um der berechtigten Anfragenflut Herr zu werden, schaltet die Agentur neue Sammelrufnummern. Unter 0541/980-700 können ab Mittwoch, den 18. März, Arbeitnehmer zwischen 8 und 16 Uhr Anliegen direkt klären lassen oder Rückrufe aus zuständigen Fachabteilungen vereinbaren. Arbeitgeber wiederum können den hiesigen Arbeitgeberservice – insbesondere bei Fragen zur Kurzarbeit – unter der Nummer 0541/980-855 erreichen.
Service-Hotline der Arbeitsagentur überlastet
„Die Bürgerinnen und Bürger haben in der derzeit schwierigen Lage jede Menge Fragen an uns“, sagt Christiane Fern, Leiterin der Osnabrücker Arbeitsagentur. „Es sind aber so viele Anfragen, dass die Technik nicht mehr mitspielt, das Anrufaufkommen erreicht zeitweise das Zehnfache des sonst üblichen Niveaus. Die Standard-Servicenummer bricht immer wieder zusammen. Und wegen der Corona-Gefahr müssen wir persönliche Kontakte in unserem Haus leider ausschließen. Wir haben daher neue regionale Sammelrufnummern geschaltet. Mittels der einen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Anliegen klären. Mit der ‚855‘-Durchwahl indes können Arbeitgeber eine eigene Nummer nutzen, mit der sie direkt zu unserem Arbeitgeberservice durchkommen.“ Die Arbeitsagentur bittet schließlich darum, Anrufe über die zentrale Service-Hotline auf Notfälle zu beschränken.
Termine müssen nicht abgesagt werden
Die Arbeitsagentur erinnert darüber hinaus daran, dass ihre Kundinnen und Kunden Termine nicht absagen müssen. Nachteile entstehen nicht, es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen. Sämtliche Fristen in Leistungsfragen sind vorerst ausgesetzt. Sofern sich diese Regelungen ändern sollten, erhalten die Kundinnen und Kunden rechtzeitig eine Nachricht.