Osnabrück. Stadt und Landkreis Osnabrück haben wegen des Coronavirus bis zum 30. April die Öffnung weiterer Gewerbebetriebe, Vergnügungsstätten und Einrichtungen verboten. Gaststätten müssen zwar nicht geschlossen bleiben, sind aber verpflichtet, Sitzplätze anzubieten, die einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen sicherstellen. Der Sportbetrieb ist auf allen öffentlichen Sportflächen in offenen und geschlossenen Räumen untersagt.
In gleichlautenden Allgemeinverfügungen konkretisieren Stadt und Landkreis, welche Betriebe von der Schließung betroffen sind. So dürfen Clubs, Diskotheken und Musikclubs nicht mehr öffnen. Das gilt unabhängig davon, ob es dort ein Tanzangebot gibt oder nicht immer dann, wenn bei gewöhnlichem Betrieb Menschenansammlungen auf engem Raum nicht ausgeschlossen werden können. Auch Messen und Ausstellungen, Spezialmärkte und Jahrmärkte sowie Volksfeste dürfen nicht mehr stattfinden. Spielhallen und Spielbanken sowie Wettannahmestellen müssen ebenfalls geschlossen bleiben. Wochenmärkte können dagegen weiterhin stattfinden.
Auch Gaststätten sowie Personalrestaurants, Kantinen und Mensen dürfen geöffnet bleiben. Sie müssen jedoch Auflagen erfüllen. So ist zwischen den Tischen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Sind Stehtische vorhanden, müssen Gäste auch dort 1,5 Meter Abstand zueinander halten.
Auch eine Reihe weitere Einrichtungen müssen schließen. Das gilt für Theater, Kinos, Konzerthäuser und andere Orte, an denen Konzerte stattfinden, für Museen und Ausstellungshäuser. Auch Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern sowie Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Bibliotheken sind betroffen. Das Planetarium muss ebenso geschlossen bleiben wie zoologische Angebote in geschlossenen Räumen. Auch weitere Bildungseinrichtungen dürfen nicht mehr öffnen, Angebote müssen eingestellt werden. Dazu zählen Volkshochschulen, Sprach- und Integrationskurse, Musikschulen, Literaturhäuser und private Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus bleiben Schwimmbäder, Saunas und Dampfbäder sowie Fitness- und Sportstudios sowie Seniorentreffpunkte geschlossen.
Auch der Sportbetrieb ist eingestellt. Das gilt für alle sportlichen Aktivitäten auf öffentlichen und privaten Sportanlagen, unabhängig davon, ob sie sich in geschlossenen Räumen oder im Freien befinden. Auch Indoorspielplätze fallen unter das Verbot. Abschließend sind auch Prostitutionsstätten betroffen, was ebenfalls für die Prostitutionsvermittlung gilt.