Osnabrück. Zahlreichen Maßnahmen wurden getroffen, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsam. Viele Menschen fragen sich daher, ob sie noch ins Kino gehen oder Kneipen und Gaststätten besuchen sollen oder dürfen.
Der normale, alltägliche Kneipen- und Gaststättenbesuch ist keine öffentliche Veranstaltung, da es sich um normales Tagesgeschehen handelt. Dies ist also erlaubt. Trotzdem sollten man in der Regel zu enge soziale Kontakte meiden und alle mittlerweile bekannten und veröffentlichten Sicherheitsmaßnahmen wie genügender Abstand zu anderen Menschen und auch die Hygienetipps einhalten.
Anders verhält es sich bei Mottopartys oder ähnlichen Fällen: Da diese besondere Anlässe sind, würde es sich nicht mehr um ein normales Tagesgeschäft handeln, sondern um eine Veranstaltung. Auch Kino-, Theater- und Tanzveranstaltungen werden als öffentliche Veranstaltungen gewertet, die unter Ziffer 2 der Allgemeinverfügung zu Veranstaltungen vom 12. März 2020 fallen.
Darf ich überhaupt noch ins Kino gehen?
Kinobetreiber müssen sich somit an die Ziffer 2 der Allgemeinverfügung halten. Das heißt, dass Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen zugelassen werden dürfen. Hier müssen dann beispielsweise Listen mit den teilnehmenden Personen angefertigt werden.
Das Cinema Arthouse füllt die Säle zum Beispiel mit maximal 99 Personen und hat Namenslisten vor jedem Saal ausliegen. Personen, die aktuell Grippe-ähnliche Symptome haben, werden hingegen gebeten, das Kino nicht zu besuchen.
