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Coronavirus: Landkreis erlässt Betretungsverbot für Rückkehrer aus Risikogebieten

Symbolfoto

Osnabrück. Der Landkreis Osnabrück hat am Donnerstag eine verbindliche Vorschrift für alle Rückkehrer aus Risikogebieten des Coronavirus angeordnet.
Mit einer Allgemeinverfügung hat der Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück angeordnet, dass alle Personen, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit ihrer Rückkehr aus dem Risikogebiet oder aus dem besonders betroffenen Gebiet öffentliche Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Heime für überwiegend Minderjährige, Krankenhäuser, Tageskliniken oder auch Dialyseeinrichtungen sowie Einrichtungen der Pflege für ältere Menschen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder auch Tagesförderstätte nicht mehr betreten dürfen. Unter dieses Betretungsverbot fallen auch Berufsschulen, Hochschulen und Landesbildungszentren. Das Verbot ist zunächst bis 11. Mai 2020 befristet.

Bei weiteren Fragen ist das Bürgertelefon des Gesundheitsdienstes von Montag bis Freitag täglich von neun bis 17 Uhr und am Wochenende von 9 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0541/501-1111 freigeschaltet.