Osnabrück. Die 6. Große Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Osnabrück verhandelt ab Mittwoch, dem 15. Januar 2020, gegen einen jetzt 36 Jahre alten Mann wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Ehefrau am 1. August 2019 in der gemeinsamen Wohnung in Georgsmarienhütte mit einem Messer angegriffen zu haben, um sie zu töten. Der Angeklagte soll dabei mehrfach auf das mutmaßliche Opfer eingestochen haben. Hintergrund soll ein persönliches Zerwürfnis zwischen den Eheleuten gewesen sein. Verwandte der Ehefrau sollen jedoch nach kurzer Zeit hinzugekommen sein und den Angeklagten an der weiteren Tatausführung gehindert haben. Die Ehefrau soll bei dem Angriff mehrere, teils tiefe, Stichverletzungen im Bereich des Oberkörpers und der Arme erlitten haben.
Der Angeklagte befindet sich seit dem mutmaßlichen Tattag in Untersuchungshaft. Er wird von Rechtsanwältin Karakaş-Wanzelius, Osnabrück, und Rechtsanwalt Otten, ebenfalls Osnabrück, verteidigt. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.
Die Hauptverhandlung beginnt am 15. Januar 2020 um 09.00 Uhr in Saal 272 des Landgerichts (Schwurgerichtssaal). Zu diesem Termin sind neben den üblichen Verfahrensbeteiligten u. a. zwei Sachverständige und sechs Zeugen geladen. Die Verhandlung soll am 21. Januar, am 7., 12., und 27. Februar sowie am 5. und 12. März 2020 fortgesetzt werden (jeweils um 09.00 Uhr, Saal 272).
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