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Prozessauftakt: Brandstiftung an der Osnabrücker Rathaustür

Sowohl das Holz der denkmalgeschützten Tür mit der Friedensklinke als auch der Steinboden wurden durch den Brandanschlag in Mitleidenschaft gezogen. Foto: Stadt Osnabrück, Gerhard Meyering

Osnabrück. Die 10. Große Strafklammer des Landgerichts Osnabrück verhandelt ab Donnerstag, dem 16. Januar 2020, u.a. über die mutmaßliche Brandstiftung an der Tür des historischen Rathauses in Osnabrück im Sommer 2019. Einem jetzt 47-jährigen Beschuldigten werden insgesamt vier Fälle der (versuchten) Brandstiftung im Zustand der Schuldunfähigkeit vorgeworfen. Dabei soll er einen teils erheblichen Sachschaden verursacht haben.
Am Vormittag des 22. November 2018 soll der Beschuldigte zunächst am Briefkasten eines Ladengeschäfts in der Bramscher Straße in Osnabrück Feuer gelegt haben. An dem Wohn- und Geschäftshaus soll dadurch ein Sachschaden von rund EUR 20.000,00 entstanden sein. Kurz darauf soll der Beschuldigte versucht haben, auch den Briefkasten eines anderen Gebäudes an der Bramscher Straße in Brand zu setzen. Dies soll aber erfolglos geblieben sein. Am 4. April 2019 soll der Beschuldigte dann eine benzingefüllte brennende Flasche in den Eingangsbereich eines Krankenhausgebäudes in Osnabrück geworfen haben. Es sollen dadurch ca. EUR 500,00 Sachschaden entstanden sein. Am 5. Juli 2019 soll der Beschuldigte schließlich eine mit Benzin gefüllte Bierdose gegen die hölzerne Eingangstür des historischen Rathauses der Stadt Osnabrück geworfen haben. Dabei soll er billigend in Kauf genommen haben, dass das Feuer auch auf andere Teile des Gebäudes übergreifen könnte. Ein Zeuge soll jedoch das Feuer frühzeitig entdeckt und gelöscht haben. An der Tür soll dennoch ein Sachschaden in Höhe von ca. EUR 2.500,00 entstanden sein.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte bei allen Taten aufgrund einer psychischen Störung schuldunfähig war und deswegen nicht bestraft werden kann. Sie strebt seine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an, weil sie davon ausgeht, dass anderenfalls weitere erhebliche Taten des Beschuldigten zu befürchten sind.
Der Beschuldigte ist derzeit vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Er wird von Rechtsanwalt Klein, Osnabrück, verteidigt.
Die Verhandlung beginnt am 16. Januar 2020 um 09.00 Uhr in Saal 188 des Landgerichts (Altbau). Fortsetzungstermine sind geplant für den 22. und 27. Januar 2020, ebenfalls jeweils um 09.00 Uhr in Saal 188. Zeugen oder Sachverständige sind zum Prozessauftakt nicht geladen.