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Neuer Zoff um Dobrindts harte Linie – Gerichte bremsen CSU-Minister aus

Leipzig (dts) – Über die verschärfte Migrationspolitik von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist ein neuer Streit entbrannt.

Anlass sind Aussagen von Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, zur Grenzpolitik der Regierung. Der oberste Verwaltungsrichter äußerte Zweifel an der Praxis, Asylsuchende an der deutschen Grenze zurückzuweisen. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Berlin dieses Vorgehen Anfang Juni in drei Fällen für rechtswidrig erklärt. Die Grünen fordern nun ein Ende der strengen Grenzpolitik. Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, lehnt dies ab.

„Es gibt keinerlei Veranlassung, die Vorgehensweise der Regierung an der Grenze, einschließlich von Zurückweisungen, zu überdenken oder gar zu ändern“, sagte der CDU-Politiker dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe). Die Berliner Entscheidung werde selbstverständlich respektiert, soweit sie die drei somalischen Staatsbürger betreffe.


Sie entfalte aber „keine rechtliche Bindung darüber hinaus“. Vielmehr sei eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erforderlich, „die dann auch das Migrationsgeschehen der letzten Jahre, die Dysfunktionalität der EU-Dublin-Verordnung und deren Auswirkungen auf unsere Gesellschaften in Europa berücksichtigen kann“.

Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler nannte es „bemerkenswert“, dass Gerichtspräsident Korbmacher öffentlich „eine klare Richtung“ aufzeige. „Ich verstehe seine Aussagen als klaren Hinweis auf die Gewaltenteilung, bei der die zweite Staatsgewalt gut daran tut, die dritte hinreichend ernst zu nehmen.“ Fiedler mahnte bei allen Migrationsmaßnahmen die Einhaltung von EU-Recht an. „Das ist allein schon deswegen wichtig, weil unsere Polizistinnen und Polizisten bei ihren Kontrollen Rechtssicherheit benötigen.“

Auch die SPD halte einen „klaren Kurs in Sachen Migration“ für notwendig, sagte Fiedler weiter. „Das bezieht jedoch allerdings vor allem zunächst die bestmögliche Organisation der Zuwanderung in unseren Arbeitsmarkt mit ein, also die Schaffung und Bewerbung legaler Zugangswege.“

Foto: Bundesverwaltungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur