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Warum Geschäfte an Heiligabend und Silvester ab 14 Uhr schließen müssen

Foto: Henning Hünerbein

Osnabrück. Am Silvestertag darf nur noch bis 14:00 Uhr geöffnet und verkauft werden, wie es auch am 24. Dezember zulässig ist. Darauf weist die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim hin. Mit der Reform des Ladenöffnungsgesetzes in Niedersachsen im Frühsommer dieses Jahres wurden auch die Ladenöffnungszeiten für den 31. Dezember neu geregelt.
„Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die meisten Verkaufsstellen nicht nur Heiligabend, sondern in diesem Jahr erstmals auch an Silvester um 14:00 Uhr geschlossen werden müssen.“, erklärt Helga Conrad, Beraterin bei der IHK. Ausnahmen für den Verkauf über 14:00 Uhr hinaus gebe es nur für Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen in Bahnhöfen, Flug- und Fährhäfen und nur zu den im Gesetz genannten Zwecken, so die IHK.
Auch der Verkauf von Feuerwerk, der am 28. Dezember beginnt, endet somit am 31. Dezember bereits um 14:00 Uhr. In dieser Zeit dürfen Erwachsenen Raketen, Batterien oder auch Verbundfeuerwerk der Kategorie F2 verkauft werden. Es wird empfohlen, das Alter der Kunden durch das Kassenpersonal kontrollieren zu lassen. Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) hat ein aktuelles Merkblatt für den Einzelhandel herausgegeben. Dieses enthält ausführliche Informationen zum Verkauf und zur Lagerung von Feuerwerkskörpern.