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Stadt akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichtes zum Neumarkt

Symbolfoto: Luca Engwicht

Osnabrück. Einstimmig hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am Dienstag, 17. Dezember, beschlossen, keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes zur Teileinziehung des Neumarktes einzulegen. Damit bleibt der Neumarkt weiterhin uneingeschränkt für alle Verkehrsteilnehmer befahrbar. Das Gericht hatte Ende November den Klagen von Anwohnern am Wallring Recht gegeben: Sie befürchten zusätzliche Lärm- und Schadstoffbelastungen durch die Sperrung des Neumarkt für den motorisierten Individualverkehr.
„Das Gericht hat eine Reihe von Voraussetzungen benannt, die für eine Sperrung vorliegen müssen. Die Ratsgremien werden 2020 darüber beraten, wie und wann diese Voraussetzungen geschaffen werden können, um dann danach über die Einschränkung auf bestimmte Verkehrsarten zu diskutieren.“, sagt Oberbürgermeister Wolfgang Griesert.
Zu den geforderten Voraussetzungen gehören unter anderem Lärmschutzmaßnahmen und Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität insbesondere am Schlosswall. Die bereits ergriffenen Maßnahmen sowie die Erneuerung der Fahrzeugflotte zeigen am Schlosswall bereits Wirkung: Messungen des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim zeigen, dass die Stickstoffdioxidbelastung am Schlosswall in diesem Jahr erneut gesunken ist.
Die Verwaltung wird sich nun intensiv mit dem Urteil auseinandersetzen und dem Rat Vorschläge machen, mit denen die Voraussetzungen für die Teileinziehung geschaffen werden können.