Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel gegen den SSV Jahn Regensburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Darüber hinaus droht die Sperrung der Osttribüne für ein Meisterschaftsspiel. Das teilte der Verein heute in einer Pressemitteilung mit.
Während des Drittligaspiels in Regensburg am 25. März 2017 waren im Gäste-Stehplatzbereich Bengalische Feuer abgebrannt worden. Aufgrund dieses Vergehens hat das Sportgericht des DFB eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro gegen den VfL verhängt. Bis zu 4.000 Euro davon können für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen eingesetzt werden, was dem DFB mit Frist bis zum 30. September 2017 nachzuweisen wäre.
Darüber hinaus muss der VfL Osnabrück ein Meisterschafts-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Stehplätze der Ostkurve geschlossen lassen. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit bis zum 31. Dezember 2017 zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.
VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend erklärt: „Wir haben die Möglichkeit, innerhalb von 24 Stunden Einspruch gegen das aus unserer Sicht harte Urteil einzulegen und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht zu beantragen. Entsprechend werden wir die weiteren Rechtsmittel prüfen und die Erfolgsaussichten vor dem Hintergrund einschätzen, inwieweit wir neue belastbare Argumente liefern können.“
Während des Drittligaspiels in Regensburg am 25. März 2017 waren im Gäste-Stehplatzbereich Bengalische Feuer abgebrannt worden. Aufgrund dieses Vergehens hat das Sportgericht des DFB eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro gegen den VfL verhängt. Bis zu 4.000 Euro davon können für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen eingesetzt werden, was dem DFB mit Frist bis zum 30. September 2017 nachzuweisen wäre.
Darüber hinaus muss der VfL Osnabrück ein Meisterschafts-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Stehplätze der Ostkurve geschlossen lassen. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit bis zum 31. Dezember 2017 zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.
VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend erklärt: „Wir haben die Möglichkeit, innerhalb von 24 Stunden Einspruch gegen das aus unserer Sicht harte Urteil einzulegen und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht zu beantragen. Entsprechend werden wir die weiteren Rechtsmittel prüfen und die Erfolgsaussichten vor dem Hintergrund einschätzen, inwieweit wir neue belastbare Argumente liefern können.“