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Verwaltungsgericht gibt Klage statt – Neumarkt bleibt für Autos geöffnet

Osnabrücker Neumarkt | Foto: Henning Hünerbein

Osnabrück. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Klagen gegen die Sperrung des Neumarktes für den motorisierten Individualverkehr stattgegeben. Geklagt hatten Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden am und um den Wallring. Damit bleibt der Neumarkt für Autos auch weiterhin befahrbar. Ob die Stadt Osnabrück Berufung gegen das Urteil einlegt, steht noch nicht fest.

„Wir warten zunächst die schriftliche Urteilsbegründung ab und prüfen, ob eine Berufung Erfolg verspricht und zweckmäßig ist“, sagt Oberbürgermeister Wolfgang Griesert. Nachdem die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, bleibt der Stadt Osnabrück ein Monat, um Berufung einzulegen und ein weiterer Monat, um die Berufung zu begründen.

In einer Pressemitteilung an unsere Redaktion äußert sich IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf wie folgt: „Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass über eine Sperrung dieser zentralen Verkehrsachse erst nachgedacht werden sollte, wenn stadtrandnahe Umfahrungsmöglichkeiten, wie etwa die A 33 Nord, verfügbar sind.“


Der Rat der Stadt hatte im Mai 2017 mehrheitlich die Teileinziehung – also die Sperrung für Autos – des Neumarktes zwischen Neuer Graben und Kollegienwall sowie zwischen Lyrastraße und Neumarkt beschlossen – gegen die Empfehlung von Oberbürgermeister Wolfgang Griesert und der Verwaltung. Im Oktober 2017 sperrte die Stadt den Neumarkt schließlich für den motorisierten Individualverkehr. In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gab das Oberverwaltungsgericht den Antragsstellern schließlich recht, sodass der Neumarkt seit Januar 2018 wieder befahrbar ist.