Osnabrück. Hohe Qualität und Rechtssicherheit: Diese Kriterien gewährleistet die Zentrale Vergabestelle (ZVS) des Landkreises Osnabrück bei der Vergabe von Aufträgen. Seit Anfang 2017 wurden über die Stelle mehr als 600 Verfahren, darunter auch 20 EU-weit ausgeschriebene sogenannte Oberschwellenvergaben, abgeschlossen. Das Gesamtauftragsvolumen beläuft sich auf rund 46,7 Millionen Euro brutto. Nun nutzen auch die Gemeinden Bad Laer und Hilter das Angebot.
„Gerade das EU-Recht und die Vorgaben der elektronischen Vergabe stellen große Herausforderungen für die Gemeinden dar“, sagte die Erste Kreisrätin Bärbel Rosensträter. Aktuell laufen mehr als 60 Verfahren parallel. Darunter waren auch Ausschreibungen der bereits an die ZVS angeschlossenen Gemeinden Bad Essen, Belm, Bohmte und Ostercappeln sowie der Samtgemeinde Fürstenau mit ihren Mitgliedsgemeinden. Über eine Zweckvereinbarung wurden dabei alle Aufgaben der formellen Abwicklung auf die ZVS übertragen, die somit einen umfassenden Service über das gesamte Verfahren hinweg leistet.
Nun wurden auch von den Gemeinden Bad Laer (vertreten durch Bürgermeister Tobias Avermann) und Hilter (vertreten durch Bürgermeister Marc Schewski) die Zweckvereinbarungen zur Zusammenarbeit mit der ZVS unterschrieben. Die Vorteile der neuen Organisation erläuterte Rosensträter: „Die Zentrale Vergabestelle gewährleistet eine hohe Qualität und Rechtssicherheit bei den Vergabevorgängen und ist damit ein wichtiger Baustein für ein gutes Projektmanagement bei öffentlichen Vorhaben.“
Weitere Gemeinden haben sich über das Serviceangebot informiert und Interesse bekundet. Die erforderliche politische Beschlussfassung auf Gemeindeebene ist hier noch abzuwarten. Ziel des Landkreises ist eine möglichst zügige Anbindung aller interessierten Gemeinden, um auch sie in die Lage zu versetzen, fristgerecht entsprechend den Vorgaben zur eVergabe arbeiten zu können.
Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben wollen, sind durch die Vorgaben des EU-Rechts zunehmend gezwungen, sich mit der elektronischen Abgabe von Angeboten auseinanderzusetzen. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Landkreis Osnabrück unabhängig von der Anbindung an die ZVS grundsätzlich für eine einheitliche technische Umsetzung des Themas eVergabe im Kreisgebiet aus. „Je einheitlicher agiert wird, desto geringer sind die technischen und bürokratischen Hürden für die Unternehmen, die sich ihrerseits auf die eVergabe einlassen wollen beziehungsweise müssen“, betonte Rosensträter.