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Oberbürgermeister Wolfgang Griesert unterschreibt Organspendeausweis

Oberbürgermeister Wolfgang Griesert unterschreibt im Beisein von Werner Lullmann, Geschäftsführer der Niels-Stensen-Kliniken, (li.) und dem Klinikum-Geschäftsführer Dr. Martin Eversmeyer einen symbolischen Organspendeausweis. Foto: Stadt Osnabrück, Angela von Brill

Osnabrück. Tausende Menschen warten jedes Jahr vergeblich auf dringend benötigte Transplantate. Die Niels-Stensen-Kliniken und das Klinikum Osnabrück wollen helfen, dies zu ändern und haben gemeinschaftlich einen Informationsflyer und einen Organspender-Ausweis erarbeitet. Sie sollen dazu beitragen, dass potenzielle Spender „im Fall eines Falles“ schneller erkannt und gemeldet werden können und dass den Angehörigen eine schwere Entscheidung erspart bleibt.
„Es fällt keinem leicht, sich mit dem Thema Organspende zu befassen, weil man über die Grenzen des eigenen Lebens hinausdenken muss“, sagt Oberbürgermeister Wolfgang Griesert, während er seinen Spenderausweis ausfüllt. „Aber es ist wichtig, das frühzeitig zu tun. Denn auf der anderen Seite warten Menschen auf ein Organ, das ihnen zu leben ermöglicht.“
Gerade in den Krankenhäusern weiß man um die Problematik. Ein typisches Beispiel: Ein Mann stirbt unmittelbar nach einem Verkehrsunfall, aber ein Organspendeausweis liegt nicht vor. Auch mit den Angehörigen hat er nie über diesen Fall gesprochen. Diese Menschen befänden sich ganz plötzlich in einer emotionalen Ausnahmesituation, sagt Werner Lullmann, Geschäftsführer der Niels-Stensen-Kliniken. In dieser müssten sie sich nun auch noch mit der Frage auseinandersetzen, ob der Verstorbene einer Organspende zugestimmt hätte und wie sie selbst dazu stehen. „Das überfordert viele“, sagt Lullmann. „Darum ist es entscheidend, seinen Willen eindeutig im Organspendeausweis zu dokumentieren und frühzeitig mit seinen Angehörigen darüber zu sprechen.“ Abgesehen davon könne der Ausweis den organisatorischen Krankenhausprozess deutlich verkürzen – auch im Fall eines Nicht-Entnahme-Wunsches.
„Die Organ- und Gewebespenden sind in Deutschland nach strengen Vorschriften organisiert, die im Transplantationsgesetz (TPG) festgelegt sind. Es umfasst alle Regelungen zur Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen und Gewebe,“ erörtert Klinikum-Geschäftsführer Dr. Martin Eversmeyer. So schreibt das Gesetz auch vor, dass zwei Ärzte unabhängig voneinander den Gehirntod eines Menschen feststellen müssen, bevor überhaupt eine Organspende durchgeführt werden darf. Zudem muss zwingend eine Einwilligung des Spenders vorliegen. Das Gesetz sieht außerdem eine strikte organisatorische und personelle Trennung der Bereiche Organspende, Organvermittlung und Organtransplantation vor. Für die Organspende ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zuständig. Die Vermittlung der Organspende obliegt der Stiftung Eurotransplant (ET). Auch ist in Deutschland streng geregelt, welche Organe und Gewebearten gespendet werden dürfen. Nach dem Transplantationsgesetz dürfen hierzulande Herz, Lunge, Nieren, Leber, Bauspeicheldrüse und Dünndarm nach dem Tod gespendet werden. Von den Gewebearten sind die Haut, die Hornhaut der Augen sowie Herzklappen und Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen für Spenden vorgesehen.
Spenderausweise gibt es in den Kliniken und auch im Foyer des Stadthaus 1. Informationsflyer und Ausweise sind erhältlich unter info@klinikum-os.de oder unter info@niels-stensen-kliniken.de.
Die Niels-Stensen-Kliniken und das Klinikum planen im Herbst 2019 eine gemeinsame Informationsveranstaltung. Hier soll das Thema „Organspende“ detailliert erörtert und diskutiert werden. Ein Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Einige Daten und Fakten:

  • Etwa 9.500 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die meisten warten auf eine Niere.
  • Zahl der Organspender steigt seit 2018 wieder, nachdem sie nach 2010 gefallen war.
  • Anzahl der Organspender in Niedersachsen (7,8 pro 1 Mio. Einwohner) liegt unter dem bundesweiten Durchschnitt (11,5 pro 1 Mio. Einwohner)
  • 3.113 postmortal gespendete Organe in Deutschland im Jahre 2018 (davon 1.607 Nieren, 779 Lebern, 338 Lunge, 295 Herz, 91 Pankreas, 3 Dünndarm) von 955 Spendern: im Durchschnitt 3,3 Organe pro Spender
  • Am 31.12.2018 wurden 9.697 Organe benötigt (7.526 Nieren, 851 Lebern, 719 Herzen, 314 Lungen, 287 Pankreas) weniger gemeldete Patienten, die ein Spenderorgan benötigen als 2009
  • Seit 1963 dank Organspenden 135.312 Organe (13.090 Herzen, 6.255 Lungen, 86.601 Nieren, 25.438 Lebern und 3.928 Pankreata) transplantiert (inklusive Lebend- und Dominospenden)
  • 53,6 % der Organspender sterben an intrakraniellen Blutungen; 20,8 % ischämisch-hypoxischen Hirnschäden; 12,9 % Schädelhirntraumen; 11,5 % Hirninfarkte
  • 3.959 transplantierte Organe in Deutschland im Jahre 2018, davon 17,4 % nach einer Lebendspende, 0,1 % Dominospende

Eurotransplant:

  • Vermittlung aller Spenderorgane, die in Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Ungarn und Slowenien verstorbenen Menschen zum Zwecke der Transplantation entnommen werden.
  • Ungefähr 15.000 Patienten befinden sich auf der Warteliste; pro Jahr ca. 7000 Spenderorgane.
  • Deutschland ist mit Abstand das spenderstärkste Land der zusammengeschlossenen Länder.