Osnabrück. Die Stadt Osnabrück hat 24 beantragte öffentliche Osterfeuer genehmigt. Darüber hinaus gibt es noch vier weitere öffentliche Osterfeuer, die auf Grund der ausschließlichen Verwendung von Kaminholz genehmigungsfrei sind. Genehmigungs- und anzeigefrei sind auch kleine Lagerfeuer in Feuerschalen- oder körben auf privaten Grundstücken, soweit Kaminholzscheite zum Einsatz kommen.
Für die der Öffentlichkeit zugänglichen genehmigten Osterfeuer gibt es klare Regeln: Die maximale Grundfläche beträgt 25 Quadratmeter bei einer Aufschichthöhe von maximal vier Metern. Es darf lediglich Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Der Astdurchmesser darf dabei maximal 15 Zentimeter betragen. Aus Tierschutzgründen ist das Brennmaterial einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal komplett umzuschichten. Zu Gebäuden und Wäldern sind je nach genehmigter Brennplatzgröße Mindestabstände von bis zu 50 Metern einzuhalten, bei Einzelbäumen und Hecken sowie öffentlichen Verkehrsflächen betragen die Mindestabstände grundsätzlich 15 Meter. Die Feuer dürfen nur abgebrannt werden, wenn die Windstärke dies zulässt und keine konkrete Waldbrandgefahr besteht. Die Genehmigungsbescheide enthalten entsprechende Bedingungen.
Wer wissen möchte, wo im Stadtgebiet der Öffentlichkeit zugängliche Osterfeuer genehmigt wurden, findet eine entsprechende Liste und einen Lageplan auf der Internetseite geo.osnabrueck.de/osterfeuer.
Die Polizei und Feuerwehr werden über die genehmigten Osterfeuer informiert. Wer verbotenerweise Osterfeuer abbrennt, muss mit einer Anzeige und einem Bußgeldbescheid rechnen.
PM/Stadt Osnabrück