Osnabrück. Bei der Paketabfertigung verhinderten Beschäftigte des Zollamtes Fledder in Osnabrück den Import einer mit amerikanischem Rotluchs besetzten Lederjacke. Eine weitere beschlagnahmte Einfuhr aus Indonesien umfasste Taschen, die aus der Haut der Pythonschlange produziert wurden.
Diese gefundenen Gegenstände unterliegen dem besonderen Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Die Einfuhr dieser Produkte bedarf sowohl einer Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrlandes als auch einer Einfuhrgenehmigung Deutschlands. Da die Empfänger der Postsendungen beides nicht vorweisen konnten, wurden die Waren sichergestellt.
Das Bundesamt für Naturschutz ist über den Sachverhalt informiert worden und entscheidet über die weitere Verwendung der Waren.